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7 Ob 89/08a
Entscheidungstext
OGH
23.04.2008
7 Ob 89/08a
Veröff: SZ 2008/54
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9 Ob 69/11d
Entscheidungstext
OGH
29.05.2012
9 Ob 69/11d
Vgl; nur: Was unter den (auch noch in den §§ 879 Abs 3 ABGB und 28 KSchG verwendeten) Begriffen „Allgemeine Geschäftsbedingungen" und „Vertragsformblätter" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. (T1)
Beisatz: Nach der Rechtsprechung sind unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen zu verstehen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (7 Ob 15/10x; 7 Ob 89/08a ua). Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nur dann nicht vor, wenn Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind (7 Ob 89/08a). (T2)
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2 Ob 59/12h
Entscheidungstext
OGH
30.08.2012
2 Ob 59/12h
Auch; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 2012/83
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7 Ob 93/12w
Entscheidungstext
OGH
28.11.2012
7 Ob 93/12w
Auch; Auch Beis wie T2; Nicht verhandelte und aus der Sicht des Verwenders eines Vertragsformulars jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen stellen Vertragsformblätter im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB dar, auch wenn andere Vertragspunkte erörtert und über Wunsch des Vertragspartners abgeändert wurden. (T3)
Beisatz: Hier: Erhaltungspflicht des Bestandnehmers in einem Einkaufszentrum. (T4)
Veröff: SZ 2012/132
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6 Ob 206/12f
Entscheidungstext
OGH
27.02.2013
6 Ob 206/12f
Vgl; Beisatz: Hier: Unter Verwendung von Textbausteinen im Wege automatischer Textverarbeitung erstellte Verträge, die bloß für den Einzelfall angepasst werden. (T5)
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2 Ob 84/13m
Entscheidungstext
OGH
29.04.2014
2 Ob 84/13m
Vgl; Beisatz: Hier: Bedingungen für Partizipationsscheine (T6)
Veröff: SZ 2014/47
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4 Ob 117/14f
Entscheidungstext
OGH
17.07.2014
4 Ob 117/14f
Vgl; Beis wie T2 nur: Nach der Rechtsprechung sind unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen zu verstehen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (7 Ob 15/10x; 7 Ob 89/08a ua). (T7)
Beisatz: Hier: „Mitteilungen“ über die Umstellung auf elektronische Rechnungen sind „allgemeine Geschäftsbedingungen“ bzw. „Vertragsformblätter iSv § 28 KschG. (T8)
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2 Ob 20/14a
Entscheidungstext
OGH
18.12.2014
2 Ob 20/14a
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T4
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5 Ob 160/15p
Entscheidungstext
OGH
23.02.2016
5 Ob 160/15p
Vgl auch; Beis wie T2; Beis ähnlich wie T8
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1 Ob 192/16s
Entscheidungstext
OGH
23.11.2016
1 Ob 192/16s
Vgl; Beis wie T8; Beisatz: Hier: AGB‑Klauseln im Reisevermittlungsvertrag; Verbandsklage. (T9)
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9 Ob 14/17z
Entscheidungstext
OGH
24.05.2017
9 Ob 14/17z
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 28 KschG. (T10); Veröff: SZ 2017/62
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1 Ob 113/17z
Entscheidungstext
OGH
30.08.2017
1 Ob 113/17z
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T7
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6 Ob 220/16w
Entscheidungstext
OGH
26.09.2017
6 Ob 220/16w
Vgl; Beisatz: Anleihebedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Dass der benachteiligte Vertragspartner ein qualifizierter Anleger im Sinn des § 5 Abs 1 Z 5a KMG ist, steht der Anwendung nicht entgegen. (T11)
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10 Ob 60/17x
Entscheidungstext
OGH
20.02.2018
10 Ob 60/17x
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Festlegung von Mahngebühren einer Bank in einer – „Unsere Konditionen“ – übertitelten Preisauflistung. (T12)
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7 Ob 168/17g
Entscheidungstext
OGH
21.03.2018
7 Ob 168/17g
Vgl; Beis wie T2
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6 Ob 210/17a
Entscheidungstext
OGH
24.05.2018
6 Ob 210/17a
Vgl; Beis wie T7
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1 Ob 57/18s
Entscheidungstext
OGH
29.05.2018
1 Ob 57/18s
Beis wie T2