Gericht
OGH
Dokumenttyp
Rechtssatz
Rechtssatznummer
RS0117709
Geschäftszahl
5Ob38/03d; 5Ob248/18h
Entscheidungsdatum
11.03.2003
Norm
WEG 1975 §3 Abs2
WEG 2002 §9 Abs2 Z1
Rechtssatz
Die Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung bzw Nutzwertberechung ist ein keiner Präklusion unterliegender Grund für die gerichtliche Neufestsetzung der Nutzwerte, und zwar auch dann, wenn das Abweichen von diesen Grundsätzen durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde oder gar nur nachträglich die dem Nutzwertfestsetzungsbeschluss (Nutzwertfestsetzungsbescheid) widersprechende Rechtslage hervorgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117709
Im RIS seit
10.04.2003
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2019
Dokumentnummer
JJR_20030311_OGH0002_0050OB00038_03D0000_002