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10 ObS 109/94
Entscheidungstext
OGH
11.05.1994
10 ObS 109/94
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10 ObS 33/97v
Entscheidungstext
OGH
04.06.1997
10 ObS 33/97v
Beisatz: Auch ein Pflegehelfer, dessen Ausbildung bzw Berufsbild durch die Novelle des Krankenpflegegesetzes, BGBl 1990/449, erweitert wurde, übt keine Angestelltentätigkeit aus. (T1)
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10 ObS 404/97b
Entscheidungstext
OGH
20.01.1998
10 ObS 404/97b
Beis wie T1; Beisatz: Hier wurde ebenso wie in der Entscheidung 10 ObS 33/97v offengelassen, ob ein ordnungsgemäß ausgebildeter Pflegehelfer (nach dem Krankenpflegegesetz idF BGBl 1990/449) in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig ist. (T2)
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10 ObS 331/97t
Entscheidungstext
OGH
31.03.1998
10 ObS 331/97t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kindergartenhelferin. (T3)
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10 ObS 117/00d
Entscheidungstext
OGH
06.06.2000
10 ObS 117/00d
Auch; Beisatz: Pflegehelfer sind gegenüber den früheren Stationsgehilfen zwar besser ausgebildet und auch ihr nunmehriger Tätigkeitskreis wurde erweitert, jedoch nicht in einem Ausmaß, dass vom Vorliegen eines erlernten oder eines angelernten Berufes im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG ausgegangen werden könnte. (T4)
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10 ObS 314/00z
Entscheidungstext
OGH
19.12.2000
10 ObS 314/00z
Beis wie T1 nur: Ein Pflegehelfer übt keine Angestelltentätigkeit aus. (T5)
Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Dies gilt auch für die zum Sanitätshilfsdienst gehörende Tätigkeit eines OP-Gehilfen. (T6)
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10 ObS 357/00y
Entscheidungstext
OGH
30.01.2001
10 ObS 357/00y
Beis wie T5; Beisatz: Diplomierte Krankenpfleger und Krankenschwestern, nicht aber Pflegehelfer und Pflegehelferinnen leisten höhere nichtkaufmännische Dienste. (T7)
Beisatz: Hier: Altenhelfer und Pflegehelfer mit zweijähriger Ausbildungszeit, dessen Tätigkeit überwiegend im medizinisch-pflegerischen Bereich gelegen war (Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG bejaht). (T8)
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10 ObS 323/01z
Entscheidungstext
OGH
10.10.2001
10 ObS 323/01z
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10 ObS 154/02y
Entscheidungstext
OGH
28.05.2002
10 ObS 154/02y
Auch; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Hier: Pflegehelferin mit einjähriger Ausbildung. (T9)
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10 ObS 260/02m
Entscheidungstext
OGH
27.08.2002
10 ObS 260/02m
Vgl auch; Beisatz: Hier: zahnärztliche Assistentin mit einjähriger Ausbildungszeit - Berufsschutz verneint, weil die Dauer der Lehrzeit in einem erlernten Beruf in der Regel mindestens 3 Jahre beträgt und die mindestens dreijährige Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege viel weitergehendere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. (T10)
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10 ObS 332/02z
Entscheidungstext
OGH
22.10.2002
10 ObS 332/02z
Vgl auch; Beisatz: Die geminderte Arbeitsfähigkeit einer Pflegehelferin mit einjähriger Ausbildung ist nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen. (T11)
Beisatz: Hier: Stützkraft in einer Sonderschule ohne theoretische Ausbildung. (T12)
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10 ObS 39/05s
Entscheidungstext
OGH
23.05.2005
10 ObS 39/05s
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Auch eine Zusatzausbildung einer Pflegehelferin zur Altenfachbetreuerin im Ausmaß von 250 Unterrichtseinheiten (circa 6 Wochen) rechtfertigt keine andere Beurteilung. (T13)
Beisatz: Hier: Berufsschutz einer Altenfachbetreuerin verneint. Es liegt auf der Hand, dass mit einer insgesamt nur knapp 14 Monate (1850 Stunden) dauernden theoretischen und praktischen Ausbildung ein einem Lehrberuf vergleichbares Ausbildungsniveau nicht erreicht werden kann. Damit ist aber davon auszugehen, dass die Klägerin - anders als die Klägerin in der Entscheidung SSV-NF 15/15 = 10 ObS 357/00y nach einer zweijährigen Ausbildungszeit (mit insgesamt rund 3200 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis) - nicht Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die qualitativ und quantitativ den Anforderungen eines Lehrberufes entsprechen. (T14)
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10 ObS 116/05i
Entscheidungstext
OGH
24.01.2006
10 ObS 116/05i
Auch; Beisatz: Hier: Berufsschutz eines Prosekturgehilfen verneint. (T15)
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10 ObS 39/09x
Entscheidungstext
OGH
17.03.2009
10 ObS 39/09x
Vgl auch; Beis ähnlich wie T13
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10 ObS 74/09v
Entscheidungstext
OGH
21.07.2009
10 ObS 74/09v
Auch; Beisatz: Hier: Berufsschutz einer Altenfachbetreuerin mit zweijähriger Ausbildungszeit (2.208 Stunden theoretische und praktische Ausbildung) bejaht. (T16)
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10 ObS 187/09m
Entscheidungstext
OGH
10.11.2009
10 ObS 187/09m
Vgl; Beisatz: Hier: Berufsschutz einer Altenfachbetreuerin mit einer Ausbildungsdauer von 1850 Stunden verneint. (T17)
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10 ObS 196/09k
Entscheidungstext
OGH
15.12.2009
10 ObS 196/09k
Vgl; Beisatz: Durch die Aufschulung vom Pflegehelfer zum Altenfachbetreuer nach dem OÖAltenbetreuungs-Ausbildungsgesetz mit einem zeitlichen Aufwand von 250 Unterrichtsstunden wird kein Berufsschutz erworben. (T18)
Beisatz: Die Zeit der Berufsausübung selbst zählt nicht zur Zeit der Ausbildung. (T19)
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10 ObS 75/11v
Entscheidungstext
OGH
30.08.2011
10 ObS 75/11v
Vgl auch; Beis wie T9; Beis wie T11
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10 ObS 78/13p
Entscheidungstext
OGH
25.06.2013
10 ObS 78/13p
Auch; Beis wie T14