Rechtssatz für Bkd99/89

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

RS0055652

Geschäftszahl

Bkd99/89

Entscheidungsdatum

29.10.1990

Norm

DSt 1872 §29

Rechtssatz

Für die Fassung eines Einleitungsbeschlusses oder aber eines Ablassungsbeschlusses kommt es nicht darauf an, ob von dritter Seite, uns sei es auch von einem Strafgericht, zunächst der Verdacht einer disziplinären Verfehlung geäußert wurde, sondern darauf, ob im Zeitpunkt der Entscheidung des Disziplinarrates ein solcher Verdacht nach der Aktenlage besteht oder nicht.

Entscheidungstexte

  • Bkd 99/89
    Entscheidungstext OGH 29.10.1990 Bkd 99/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0055652

Dokumentnummer

JJR_19901029_OGH0002_000BKD00099_8900000_001

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