Der Revision wird teilweise Folge gegeben.
Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt zu lauten hat:
„I. Die Beklagte ist schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt, und/oder in hierbei verwendeten Vertragsformblättern die Verwendung der Klauseln:
(§ 2 Abs 1) Aufträge welcher Art auch immer, das heißt sowohl Aufträge, die mündlich zum Beispiel durch Aufnahme eines Tonbandpro(Paragraph 2, Absatz eins,) Aufträge welcher Art auch immer, das heißt sowohl Aufträge, die mündlich zum Beispiel durch Aufnahme eines Tonbandprotokolls oder schriftlich durch Gegenzeichnung eines MP-Beraters zu Stande gekommen sind, stehen unter dem Vorbehalt des Rücktrittsrechtes der Vertragsteile. MP behält sich trotz Auftragsannahme durch den MP-Berater die Prüfung (i) der technischen Verfügbarkeit der Leistung einerseits, (ii) der Bonität des Kunden andererseits sowie (iii) die Übereinstimmung des Vertrages mit den Entgeltbestimmungen von MP, die auf der Homepage von MP veröffentlicht sind, vor; MP ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der abgeschlossene Vertrag von den Entgeltbestimmungen abweicht oder die technische Verfügbarkeit der Leistung oder die Bonität des Kunden nicht gegeben ist.
Auch der Teilnehmer kann gemäß den §§ 3 u. 5e KSchG vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsrechte sind gemäß § 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen iS des § 3 KSchG auszuüben.Auch der Teilnehmer kann gemäß den Paragraphen 3, u. 5e KSchG vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsrechte sind gemäß Paragraph 14, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen iS des Paragraph 3, KSchG auszuüben.
(§ 2 Abs 2) Die Vertragslaufzeit beginnt, sobald die Leistung (nach Freischaltung) für den Kunden verfügbar ist.(Paragraph 2, Absatz 2,) Die Vertragslaufzeit beginnt, sobald die Leistung (nach Freischaltung) für den Kunden verfügbar ist.
(§ 2 Abs 3) Soweit nicht besondere Tarifbedingungen, die eine längere Kündigungsfrist oder eine Mindestlaufzeit beinhalten, entgegenstehen, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Preselection/DSL-Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw 24 Monaten gilt eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate. MP wird den Teilnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Zweimonatsfrist auf die Kündigung aufmerksam machen, widrigenfalls der Vertrag nicht automatisch verlängert wird, sondern nach Ablauf der vereinbarten Befristung endet.(Paragraph 2, Absatz 3,) Soweit nicht besondere Tarifbedingungen, die eine längere Kündigungsfrist oder eine Mindestlaufzeit beinhalten, entgegenstehen, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Preselection/DSL-Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw 24 Monaten gilt eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate. MP wird den Teilnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Zweimonatsfrist auf die Kündigung aufmerksam machen, widrigenfalls der Vertrag nicht automatisch verlängert wird, sondern nach Ablauf der vereinbarten Befristung endet.
(§ 5 Abs 3) Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteneinzugs eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten. Für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastbuchung wird eine Gebühr laut Preisliste erhoben, wenn die Rückgabe der Lastbuchung in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers fällt. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder zumindest wesentlich niedriger als die in der Preisliste angesetzte Pauschale ist. MP kann wahlweise auch auf den Lastschrifteneinzug verzichten. In diesem Fall wird der Teilnehmer zur Zahlung der Rechnung per Überweisung aufgefordert.(Paragraph 5, Absatz 3,) Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteneinzugs eine für den Betrag der Rechnung ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu unterhalten. Für eine vom Geldinstitut zurückgegebene Lastbuchung wird eine Gebühr laut Preisliste erhoben, wenn die Rückgabe der Lastbuchung in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers fällt. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder zumindest wesentlich niedriger als die in der Preisliste angesetzte Pauschale ist. MP kann wahlweise auch auf den Lastschrifteneinzug verzichten. In diesem Fall wird der Teilnehmer zur Zahlung der Rechnung per Überweisung aufgefordert.
(§ 8 Abs 1) MP ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn: […](Paragraph 8, Absatz eins,) MP ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn: […]
d) der Teilnehmer entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Befugnis zum Lastschrifteneinzug widerruft und trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine neue Einzugsermächtigung erteilt oder anderweitig Zahlung leistet. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Widerruf des Lastschrifteneinzugs ein begründeter Widerspruch der betroffenen Rechnung im Sinne des Abschnitt V.4 vorangegangen ist oder der Lastschrifteneinzug ohne Zusammenhang mit einer Rechnung und daher offensichtlich zu Unrecht ergangen ist.d) der Teilnehmer entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Befugnis zum Lastschrifteneinzug widerruft und trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine neue Einzugsermächtigung erteilt oder anderweitig Zahlung leistet. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Widerruf des Lastschrifteneinzugs ein begründeter Widerspruch der betroffenen Rechnung im Sinne des Abschnitt römisch fünf.4 vorangegangen ist oder der Lastschrifteneinzug ohne Zusammenhang mit einer Rechnung und daher offensichtlich zu Unrecht ergangen ist.
(§ 8 Abs 2) Ist die fristlose Kündigung vom Teilnehmer zu vertreten, kann MP Ersatz des Schadens verlangen, der durch die Kündigung entsteht. Dieser Schaden beinhaltet auch den entgangenen Gewinn, abzüglich dessen, was MP durch die Kündigung erspart.(Paragraph 8, Absatz 2,) Ist die fristlose Kündigung vom Teilnehmer zu vertreten, kann MP Ersatz des Schadens verlangen, der durch die Kündigung entsteht. Dieser Schaden beinhaltet auch den entgangenen Gewinn, abzüglich dessen, was MP durch die Kündigung erspart.
(§ 9 Abs 2) MP ist berechtigt, das Teilnehmerverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer rechtzeitig von der Übertragung zu informieren und kann der Teilnehmer binnen einer 4-wöchigen Frist der Übertragung widersprechen. Bei Widerspruch des Teilnehmers innerhalb von 4 Wochen gilt die Übertragung als nicht erfolgt; der Teilnehmer bleibt Kunde von MP.(Paragraph 9, Absatz 2,) MP ist berechtigt, das Teilnehmerverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer rechtzeitig von der Übertragung zu informieren und kann der Teilnehmer binnen einer 4-wöchigen Frist der Übertragung widersprechen. Bei Widerspruch des Teilnehmers innerhalb von 4 Wochen gilt die Übertragung als nicht erfolgt; der Teilnehmer bleibt Kunde von MP.
(§ 13 Abs 2) Bei diesem Tarif handelt es sich um einen Privatkundentarif. Bei atypischem Nutzungsverhalten zum Beispiel durch Rufumleitungen oder gewerbliche Nutzung ist MP abweichend von § 2 dieser AGB zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrags zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats berechtigt.(Paragraph 13, Absatz 2,) Bei diesem Tarif handelt es sich um einen Privatkundentarif. Bei atypischem Nutzungsverhalten zum Beispiel durch Rufumleitungen oder gewerbliche Nutzung ist MP abweichend von Paragraph 2, dieser AGB zur ordentlichen Kündigung dieses Vertrags zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats berechtigt.
(§ 14 Abs 1) Der Teilnehmer ist, unabhängig davon, ob er Verbraucher im Sinn der Bestimmungen des KSchG ist, berechtigt, vom Vertrag binnen Wochenfrist gemäß §§ 3 und 5e KSchG zurückzutreten. Die Frist beginnt mit Unterfertigung des Vertrages durch den Teilnehmer und den MP-Berater bzw. bei Abschluss eines mündlichen Vertrages (Tonbandprotokoll) mit Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Teilnehmer.(Paragraph 14, Absatz eins,) Der Teilnehmer ist, unabhängig davon, ob er Verbraucher im Sinn der Bestimmungen des KSchG ist, berechtigt, vom Vertrag binnen Wochenfrist gemäß Paragraphen 3 und 5e KSchG zurückzutreten. Die Frist beginnt mit Unterfertigung des Vertrages durch den Teilnehmer und den MP-Berater bzw. bei Abschluss eines mündlichen Vertrages (Tonbandprotokoll) mit Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Teilnehmer.
(§ 14 Abs 2) MP steht umgekehrt ein Rücktrittsrecht in der gleichen Dauer zu, sofern die Verträge von den Entgeltbestimmungen abweichen; und zwar bei schriftlichen Verträgen ab deren Eingang bei MP, bei mündlichen Verträgen ab Bestätigung der mündlichen Auftragserteilung durch den Kunden (Tonbandprotokoll).(Paragraph 14, Absatz 2,) MP steht umgekehrt ein Rücktrittsrecht in der gleichen Dauer zu, sofern die Verträge von den Entgeltbestimmungen abweichen; und zwar bei schriftlichen Verträgen ab deren Eingang bei MP, bei mündlichen Verträgen ab Bestätigung der mündlichen Auftragserteilung durch den Kunden (Tonbandprotokoll).
(§ 14 Abs 3) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die der MP enthält, der MP oder deren Beauftragten, die an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt haben, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der genannten Wochenfrist abgesendet wird.(Paragraph 14, Absatz 3,) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die der MP enthält, der MP oder deren Beauftragten, die an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt haben, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der genannten Wochenfrist abgesendet wird.
(§ 15 Abs 1) Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass MP alle im abgeschlossenen Vertrag genannten Daten, insbesondere auch seine persönlichen Daten, automatisationsunterstützt verarbeitet und an verbundene Unternehmen, Meinungsforschungsinstitute für Markterhebungen und Kundenzufriedenheitsanalyse übermittelt.(Paragraph 15, Absatz eins,) Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass MP alle im abgeschlossenen Vertrag genannten Daten, insbesondere auch seine persönlichen Daten, automatisationsunterstützt verarbeitet und an verbundene Unternehmen, Meinungsforschungsinstitute für Markterhebungen und Kundenzufriedenheitsanalyse übermittelt.
(§ 16 Abs 1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Salzburg. Für Verbraucher gilt § 15 KSchG.(Paragraph 16, Absatz eins,) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Salzburg. Für Verbraucher gilt Paragraph 15, KSchG.
Der Tarif S***** hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Widerrufsrecht: Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: M***** GmbH - *****. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die MP mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ihre Firma M*****.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, sollte es wider Erwarten Ihr Wunsch sein, Ihren Vertrag zum Ende Ihrer Laufzeit zu kündigen, dass hierzu die zweimonatige Kündigungsfrist zum 02. 08. 2008 endet. Geht uns keine Kündigung Ihrerseits zu, so verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu unterlassen. Sie ist ferner schuldig, es zu unterlassen, sich auf die vorgenannten Klauseln zu berufen, soweit diese in bereits geschlossenen Verträgen unzulässiger Weise vereinbart wurden.
II. Das Mehrbegehren, die Beklagte sei schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt, und/oder in hierbei verwendeten Vertragsformblättern die Verwendung der Klauselrömisch II. Das Mehrbegehren, die Beklagte sei schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt, und/oder in hierbei verwendeten Vertragsformblättern die Verwendung der Klausel
(§ 9 Abs 3) Der Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von MP auf Dritte übertragen.(Paragraph 9, Absatz 3,) Der Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von MP auf Dritte übertragen.
oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu unterlassen; sie sei ferner schuldig, es zu unterlassen, sich auf die vorgenannte Klausel zu berufen, soweit diese in bereits geschlossenen Verträgen unzulässiger Weise vereinbart wurde, wird abgewiesen.
III. Die Klägerin wird ermächtigt, den klagestattgebenden Teil des Urteilsspruchs im Umfang des Unterlassungsbegehrens und der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung binnen 6 Monaten ab Rechtskraft des Urteils einmal in der Samstagausgabe des redaktionellen Teils der „Kronen Zeitung“ für das gesamte Bundesgebiet auf Kosten der Beklagten mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien und in Fettdruckumrandung in Normallettern zu veröffentlichen.römisch III. Die Klägerin wird ermächtigt, den klagestattgebenden Teil des Urteilsspruchs im Umfang des Unterlassungsbegehrens und der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung binnen 6 Monaten ab Rechtskraft des Urteils einmal in der Samstagausgabe des redaktionellen Teils der „Kronen Zeitung“ für das gesamte Bundesgebiet auf Kosten der Beklagten mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien und in Fettdruckumrandung in Normallettern zu veröffentlichen.
IV. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 9.685,78 EUR (darin 1.513,13 EUR Umsatzsteuer und 607 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz binnen 14 Tagen zu ersetzen.“römisch IV. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 9.685,78 EUR (darin 1.513,13 EUR Umsatzsteuer und 607 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz binnen 14 Tagen zu ersetzen.“
Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 2.585,56 EUR (darin 405,26 EUR Umsatzsteuer und 154 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.