Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0048766
Geschäftszahl
3Ob509/91; 1Ob2329/96y; 1Ob111/02h; 7Ob102/02d; 8Ob163/02g; 9Ob8/03x; 10Ob306/02a; 2Ob254/03x; 8Ob134/03v; 9Ob58/04a; 7Ob183/04v; 9Ob92/04a; 4Ob184/05w; 10Ob45/06z
Entscheidungsdatum
13.06.2006
Norm
ABGB §180a Abs1 Satz1
Rechtssatz
Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll, doch darf dieses Erfordernis nicht überbetont werden; eine nähere persönliche Beziehung entspricht ihm.
Entscheidungstexte
-
3 Ob 509/91
Entscheidungstext
OGH
20.03.1991
3 Ob 509/91
Veröff: EFSlg 28/4
-
1 Ob 2329/96y
Entscheidungstext
OGH
20.12.1996
1 Ob 2329/96y
Auch; Veröff: SZ 69/292
-
1 Ob 111/02h
Entscheidungstext
OGH
11.06.2002
1 Ob 111/02h
-
7 Ob 102/02d
Entscheidungstext
OGH
12.06.2002
7 Ob 102/02d
Beisatz: Auch eine (bloße, aber jedenfalls) nähere persönliche Beziehung wird unter Umständen als ausreichend erachtet. (T1)
-
8 Ob 163/02g
Entscheidungstext
OGH
08.08.2002
8 Ob 163/02g
Auch; nur: Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. (T2)
-
9 Ob 8/03x
Entscheidungstext
OGH
12.02.2003
9 Ob 8/03x
Vgl auch; Beisatz: Wenngleich auch unter Erwachsenen die Eltern-Kind-Beziehung nicht überbetont werden darf, kann dieser Umstand nicht völlig übergangen werden. (T3)
-
10 Ob 306/02a
Entscheidungstext
OGH
08.04.2003
10 Ob 306/02a
Auch; Beis wie T3
-
2 Ob 254/03x
Entscheidungstext
OGH
13.11.2003
2 Ob 254/03x
Beisatz: Die von der Wahlmutter dem Wahlkind (ihrem Neffen) bereits seit Jahren zugeflossenen Geldzuwendungen können von dieser ebenso unverändert weiterhin vorgenommen werden, wie es auch keiner adoptionsrechtlichen Sonderstellung zur (allenfalls vorgesehenen) Erbeinsetzung des Neffen durch die Tante (oder deren noch lebende Mutter) bedarf. (T4)
-
8 Ob 134/03v
Entscheidungstext
OGH
25.11.2003
8 Ob 134/03v
Auch
-
9 Ob 58/04a
Entscheidungstext
OGH
09.06.2004
9 Ob 58/04a
Auch; Beisatz: Verwandtenbesuche allein oder auch im Zusammenhang mit Geldgeschenken reichen nicht hin, um daraus bereits auf ein solches Naheverhältnis schließen zu können. (T5)
-
7 Ob 183/04v
Entscheidungstext
OGH
08.09.2004
7 Ob 183/04v
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Begründung (Herstellung) einer Eltern-Kind-Beziehung ist jedenfalls erforderlich und hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab. (T6)
-
9 Ob 92/04a
Entscheidungstext
OGH
15.09.2004
9 Ob 92/04a
Auch; Beisatz: Wenngleich die Eltern-Kind-Beziehung nicht überbetont werden darf, kann dieser Umstand auch nach der hier noch anzuwendenden Rechtslage vor der Neufassung des § 180a ABGB durch die Nov BGBl I Nr. 58/2004 nicht völlig übergangen werden. (T7)
-
4 Ob 184/05w
Entscheidungstext
OGH
24.01.2006
4 Ob 184/05w
-
10 Ob 45/06z
Entscheidungstext
OGH
13.06.2006
10 Ob 45/06z
Vgl auch; Beis wie T7
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048766
Dokumentnummer
JJR_19910320_OGH0002_0030OB00509_9100000_001