Macht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd § 257 ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.Macht ein Sondervermögensverwalter in einem Enthebungsantrag Befreiungsumstände iSd Paragraph 257, ABGB - geltend, berührt die Antragsabweisung ausschließlich rechtlich geschützte Interessen des Sachwalters selbst.