Die Nutzwertfestsetzung regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen, zumal dieses Verfahren häufig schon vor der Bauführung (§ 3 Abs 2 WEG 1975) oder vor dem Verkauf (aller) Wohnungen (§ 23 Abs 3 WEG 1975) stattfindet.Die Nutzwertfestsetzung regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen, zumal dieses Verfahren häufig schon vor der Bauführung (Paragraph 3, Absatz 2, WEG 1975) oder vor dem Verkauf (aller) Wohnungen (Paragraph 23, Absatz 3, WEG 1975) stattfindet.