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4 Ob 332/64
Entscheidungstext
OGH
28.07.1964
4 Ob 332/64
Veröff: ÖBl 1964,119 = GRURAusl 1964,434
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4 Ob 314/74
Entscheidungstext
OGH
07.05.1974
4 Ob 314/74
nur: Ein Interesse des Publikums an einer Urteilsveröffentlichung ist aber dann zu verneinen, wenn die Vorfälle, die Gegenstand des Urteils sind, so weit zurückliegen, dass sie in der Öffentlichkeit längst in Vergessenheit geraten sind. (T1)
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4 Ob 382/76
Entscheidungstext
OGH
11.01.1977
4 Ob 382/76
nur T1; Beisatz: Dreieinhalb Jahre nach Schluss Verhandlung 1.Instanz. (T2)
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4 Ob 305/79
Entscheidungstext
OGH
30.01.1979
4 Ob 305/79
Veröff: ÖBl 1979,80
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4 Ob 406/78
Entscheidungstext
OGH
13.03.1979
4 Ob 406/78
mir T1
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4 Ob 405/79
Entscheidungstext
OGH
18.12.1979
4 Ob 405/79
nur T1; Veröff: ÖBl 1980,73
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4 Ob 105/88
Entscheidungstext
OGH
13.12.1988
4 Ob 105/88
nur T1
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4 Ob 169/90
Entscheidungstext
OGH
28.05.1991
4 Ob 169/90
Auch; nur: Die Urteilsveröffentlichung im Falle der Abweisung des Unterlassungsbegehrens beruht auf dem Gedanken, dem zu Unrecht Verdächtigten die Möglichkeit einer Information der Öffentlichkeit zu bieten. (T3)
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10 Ob 70/07b
Entscheidungstext
OGH
28.01.2009
10 Ob 70/07b
Vgl; Beisatz: Diese für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelten Grundsätze sind im vorliegenden Verfahren über eine Verbandsklage nach dem KSchG sinngemäß anzuwenden. (T4)
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6 Ob 24/11i
Entscheidungstext
OGH
Verstärkter Senat
11.09.2012
6 Ob 24/11i
Verstärkter Senat; Vgl; Beisatz: Die ein entsprechendes Veröffentlichungsinteresse begründende Publizität des Verfahrens kann durch eine Urteilsveröffentlichung der klagenden Partei bewirkt werden. Auch dem beklagten Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht die Veröffentlichung des klagsabweisenden Urteilsspruchs zu, um in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu zerstreuen, der klageberechtigte Verband habe im Rechtsstreit (vollständig) obsiegt. (T5)
Veröff: SZ 2012/87
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10 Ob 28/14m
Entscheidungstext
OGH
15.07.2014
10 Ob 28/14m
Auch; Beisatz: Hier: Interesse der nur mit einer von sieben Klauseln und Praktiken obsiegenden Beklagten an der Veröffentlichung verneint, auch da sie selbst in dem einen Punkt hauptsächlich aus prozessualen Gründen obsiegte. (T6)
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8 Ob 58/14h
Entscheidungstext
OGH
27.05.2015
8 Ob 58/14h
Vgl auch; Beisatz: Dem Beklagten ist bei berechtigtem Interesse ein Anspruch auf Veröffentlichung des klagsabweisenden Teils der Entscheidung zuzugestehen, insbesondere um einen beim Publikum durch die Veröffentlichung des klagsstattgebenden Teils der Entscheidung entstehenden „falschen Eindruck“ richtigzustellen oder weil gerade die betroffenen Klauseln zu den gesetzlich zwingenden Angaben in Verbraucherverträgen gehören. (T7)
Beisatz: Der Schutz des wirtschaftlichen Rufs der obsiegenden Beklagten kann eine Veröffentlichung rechtfertigen, wenn das Infragestellen ihrer Klauseln einem breiten Publikum bekannt geworden ist oder die Entscheidung in einem öffentlich ausgetragenen Meinungsstreit von allgemeinem Interesse ist. (T8)
Beisatz: Im Fall eines nur geringfügigen Obsiegens muss dem Beklagten aber nicht generell die gleiche Möglichkeit einer Information der Öffentlichkeit geboten werden wie dem Kläger. (T9)
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9 Ob 26/15m
Entscheidungstext
OGH
24.09.2015
9 Ob 26/15m
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T9
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6 Ob 13/16d
Entscheidungstext
OGH
30.03.2016
6 Ob 13/16d
Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Die Gefahr eines irreführenden Eindrucks einer Veröffentlichung eines (teil‑)klagsstattgebenden Spruchs besteht naturgemäß nur dann, wenn überhaupt eine (teilweise) Klagsstattgebung erfolgt ist und diesbezüglich einem Veröffentlichungsbegehren stattgegeben wurde. (T10)
Beisatz: Hier: Anspruch auf Veröffentlichung des klagsabweisenden Urteils verneint, zumal der klagende Verband über den Rechtsstreit auch nicht in einer Art und Weise berichtet hatte, die eine Korrektur durch eine Urteilsveröffentlichung erfordern würde. (T11); Veröff: SZ 2016/41
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9 Ob 31/15x
Entscheidungstext
OGH
21.04.2016
9 Ob 31/15x
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9
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6 Ob 120/15p
Entscheidungstext
OGH
20.07.2016
6 Ob 120/15p
Vgl auch; Beis wie T5 nur: Auch dem beklagten Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht die Veröffentlichung des klagsabweisenden Urteilsspruchs zu, um in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu zerstreuen, der klageberechtigte Verband habe im Rechtsstreit (vollständig) obsiegt. (T12)
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6 Ob 17/16t
Entscheidungstext
OGH
27.06.2016
6 Ob 17/16t
Vgl auch; Beis wie T7 nur: Dem Beklagten ist bei berechtigtem Interesse ein Anspruch auf Veröffentlichung des klagsabweisenden Teils der Entscheidung zuzugestehen, insbesondere um einen beim Publikum durch die Veröffentlichung des klagsstattgebenden Teils der Entscheidung entstehenden „falschen Eindruck“ richtigzustellen. (T13)
Beis wie T9; Beis wie T12
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10 Ob 31/16f
Entscheidungstext
OGH
11.10.2016
10 Ob 31/16f
Auch; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9
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10 Ob 13/17k
Entscheidungstext
OGH
21.03.2017
10 Ob 13/17k
Auch; Veröff: SZ 2017/36
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6 Ob 51/17v
Entscheidungstext
OGH
29.08.2017
6 Ob 51/17v
Vgl; Beis wie T12; Beisatz: Die Gegenveröffentlichung ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als die Urteilsveröffentlichung zugunsten des obsiegenden Klägers. Diese Voraussetzungen hat die Beklagte hier jedoch nicht ausreichend dargetan. (T14)
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1 Ob 162/17f
Entscheidungstext
OGH
25.10.2017
1 Ob 162/17f
Vgl; Beisatz: Ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung des klagsabweisenden Urteils durch den Beklagten besteht dann, wenn ein ansonsten falscher Eindruck der Öffentlichkeit dahin, dass der Kläger im Rechtsstreit obsiegt habe, zerstreut werden müsste. (T15)
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10 Ob 14/18h
Entscheidungstext
OGH
14.03.2018
10 Ob 14/18h
Auch; Beis wie T7; Beis wie T8
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10 Ob 60/17x
Entscheidungstext
OGHOGH
20.02.2018
10 Ob 60/17x
Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T8; Beis wie T9; Beis wie T11; Beis wie T14; Veröff: SZ 2018/10
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9 Ob 73/17a
Entscheidungstext
OGH
25.04.2018
9 Ob 73/17a
Auch; Beis wie T5; Beis wie T14
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4 Ob 226/18s
Entscheidungstext
OGH
20.12.2018
4 Ob 226/18s
Beis wie T7; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T14; Beis wie T15
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9 Ob 76/18v
Entscheidungstext
OGH
24.01.2019
9 Ob 76/18v
Beis wie T5; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T14; Beis wie T15; Veröff: SZ 2019/7
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9 Ob 16/18w
Entscheidungstext
OGH
24.01.2019
9 Ob 16/18w
Beis wie T14; Beisatz: Gegenveröffentlichungsbegehren bejaht. (T16)
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1 Ob 162/20k
Entscheidungstext
OGH
20.10.2020
1 Ob 162/20k
Vgl; Beis wie T9; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T14; Beis wie T15; Beisatz: Hier: Gegenveröffentlichungsbegehren verneint. (T17)
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5 Ob 15/20x
Entscheidungstext
OGH
22.10.2020
5 Ob 15/20x
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T12; Beis wie T15
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9 Ob 81/21h
Entscheidungstext
OGH
14.07.2022
9 Ob 81/21h
Beis wie T14
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5 Ob 25/23x
Entscheidungstext
OGH
Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung)
18.04.2023
5 Ob 25/23x
Beisatz wie T7; Beisatz wie T8; Beisatz wie T14; Beisatz wie T16
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2 Ob 238/23y
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
23.01.2024
2 Ob 238/23y
Beisatz wie T8; Beisatz wie T9; Beisatz wie T14