Erlässe der Bundesministerien

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ERL_BKA_20150703_921_300_0001_III_5_2015

Bundesministerium

Bundeskanzleramt

Genehmigungsdatum

03.07.2015

Typ

Rundschreiben

Geschäftszahl

921.300/0001-III/5/2015

Titel

Rundschreiben zu den ab 1. März 2015 geltenden Bezugsansätzen für das Besoldungsrecht des Bundes

Text

Das Bundeskanzleramt – Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation - übermittelt anbei die gemäß §170a Absatz eins, GehG seit 1. März 2015 geltenden Bezugsansätze für das Besoldungsrecht des Bundes.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass sich der besoldungsrechtliche Referenzbetrag nach Paragraph 3, Absatz 4, GehG, der an die Stelle der bisherigen Verweise auf die Gehaltsstufe V/2 tritt, ab 1. März 2015 auf den Betrag von 2 432,14 € erhöht. Davon sind gemäß Paragraph 169 e, Absatz 5, GehG sämtliche Verweise auf V/2 in Gesetzen, Verordnungen, Erlässen, Bescheiden sowie Verträgen des Bundes betroffen.

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2015

Dokumentnummer

ERL_BKA_20150703_921_300_0001_III_5_2015

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