Bundesrecht konsolidiert

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Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 290/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

Im RIS seit

06.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2015

Gesetzesnummer

20009293

Dokumentnummer

NOR40174996

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