(4)Absatz 4Der Wahlberechtigte hat sich allein in die vorgesehene Wahlzelle zu begeben, die so einzurichten ist, dass die Stimmabgabe unbeobachtet durchgeführt werden kann. Der Wahlberechtigte hat im Stimmzettel den Vor- und Familien- oder Nachnamen des von ihm Gewählten einzutragen oder anzukreuzen (Anlage 4a oder 4b). Sodann hat er den Stimmzettel in das Wahlkuvert zu geben. Das Wahlkuvert ist dem Wahlleiter zu übergeben, der es ungeöffnet in die Wahlurne zu legen hat. Der Name des Wählers ist in der Wählerliste zu kennzeichnen und in das Abstimmungsverzeichnis einzutragen.