Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2003
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 9.Paragraph 9,
Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 6 BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen. Der Bundesminister für Finanzen hat der Organisationseinheit gemäß Paragraph 17 a, Absatz 6, BHG nach Maßgabe ihres erforderlichen Bedarfes Beträge aus der zu ihren Gunsten gebildeten Flexibilisierungs-Rücklage bereitzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2014
Gesetzesnummer
20000207
Dokumentnummer
NOR40001662