Weiterbestehende Fachverbände
§ 6. Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände ohne eine Änderung des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung bestehen. Paragraph 6, Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände ohne eine Änderung des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung bestehen.