in der mindestens sechs Verkehrspsychologen (§ 20) tätig sind, die im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B sind, undin der mindestens sechs Verkehrspsychologen (Paragraph 20,) tätig sind, die im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B sind, und