Fertigwaren, für deren cadmiumhaltige Bestandteile (Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren) die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.Fertigwaren, für deren cadmiumhaltige Bestandteile (Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren) die Voraussetzungen des Paragraph 3, vorliegen.