Internationale Sommerakademie
§ 64. (1) Aufgabe der Internationalen Sommerakademie an der Universität Mozarteum Salzburg ist die Unterstützung der unter dem Titel „Internationale Sommerakademie'' laufenden Kurse.Paragraph 64, (1) Aufgabe der Internationalen Sommerakademie an der Universität Mozarteum Salzburg ist die Unterstützung der unter dem Titel „Internationale Sommerakademie'' laufenden Kurse.
(2)Absatz 2Die Internationale Sommerakademie ist von einer Universitätslehrerin oder einem Universitätslehrer zu leiten.
(3)Absatz 3Nähere Organisationsvorschriften sind im Rahmen der Satzung zu erlassen.