Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Schulorganisationsgesetz § 112

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulorganisationsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 242/1962 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 112

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999

Abkürzung

SchOG

Index

70/02 Schulorganisation

Text

Paragraph 112, Lehrplan der Berufspädagogischen Akademien

  1. Absatz einsIm Lehrplan (Paragraph 6,) der Berufspädagogischen Akademien sind als Pflichtgegenstände vorzusehen:
    1. Litera a
      Humanwissenschaften (insbesondere Religionspädagogik, Erziehungswissenschaft, Unterrichtswissenschaft, Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Betriebssoziologie, Schulrecht, Biologische Grundlagen der Erziehung, Gesundheitslehre, Schul- und Arbeitshygiene);
    2. Litera b
      Didaktik und Schulpraktische Ausbildung;
    3. Litera c
      Fachwissenschaften und Fachdidaktik eines oder mehrerer Gegenstände entsprechend dem Ausbildungsziel der einzelnen Abteilungen der Berufspädagogischen Akademie (Paragraph 111, Absatz 4,);
    4. Litera d
      ergänzende Studienveranstaltungen, die im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit erforderlich sind.
  2. Absatz 2Für Lehrer, die in einem Dienstverhältnis stehen oder standen, können in den Lehrplänen verkürzte Studiengänge vorgesehen werden, wenn von diesen Personen im Hinblick auf die in der praktischen Unterrichtsarbeit gewonnenen Erfahrungen und die Absolvierung von einschlägigen Lehrveranstaltungen, die an Pädagogischen Instituten einzurichten sind, die Erreichung des Bildungszieles der betreffenden Lehramtsausbildung erwartet werden kann.
  3. Absatz 3In den Lehrplänen ist entsprechend den Bildungszielen und Bildungsinhalten der einzelnen Unterrichtsgegenstände festzulegen, ob der Unterricht als Vorlesung, Seminar oder Übung zu erfolgen hat.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 323/1993

Schlagworte

Schulhygiene

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2023

Gesetzesnummer

10009265

Dokumentnummer

NOR12118523

Alte Dokumentnummer

N7196212156Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/242/P112/NOR12118523

Navigation im Suchergebnis