Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Werkzeugmechaniker § 27

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Werkzeugmechaniker

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1989

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 27

Inkrafttretensdatum

01.07.1989

Außerkrafttretensdatum

30.06.1992

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Teil 6:

Inkrafttreten, Geltungsdauer

Paragraph 27, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1989 für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg in Kraft.

  1. Absatz 2Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Absatz eins, festgelegten Zeitpunkt möglich.
  2. Absatz 3Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.

Gesetzesnummer

10007011

Dokumentnummer

NOR12076390

Alte Dokumentnummer

N5198911939F

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/308/P27/NOR12076390

Navigation im Suchergebnis