Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
23.06.1955
Außerkrafttretensdatum
31.12.2023
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Gesamtzahl der Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst darf die Zahl von sechsunddreißig österreichischen Staatsbürgern - je achtzehn auf dem Gebiete der Wissenschaft und der Kunst - und von sechsunddreißig ausländischen Staatsbürgern nicht übersteigen.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
10005236
Dokumentnummer
NOR12058621
Alte Dokumentnummer
N4195513357P