Bundesrecht konsolidiert

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Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 96/1955 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

23.06.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.2023

Index

41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen

Text

Paragraph 2,

Die Gesamtzahl der Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst darf die Zahl von sechsunddreißig österreichischen Staatsbürgern - je achtzehn auf dem Gebiete der Wissenschaft und der Kunst - und von sechsunddreißig ausländischen Staatsbürgern nicht übersteigen.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10005236

Dokumentnummer

NOR12058621

Alte Dokumentnummer

N4195513357P

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/96/P2/NOR12058621

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