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EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Protokoll 4 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Protokoll 4

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 911/1993

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Unterzeichnungsdatum

02.05.1992

Index

59/01 EFTA

Titel

PROTOKOLL 4 ÜBER DIE BEFUGNISSE UND ZUSTÄNDIGKEITEN DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE IM BEREICH DES WETTBEWERBS Inhaltsverzeichnis mit Hinweisen auf die entsprechenden EG-Rechtsakte oder Bestimmungen des EWR-Abkommens
StF: BGBl. Nr. 911/1993 (NR: GP XVIII RV 583 AB 659 S. 79. BR: AB 4344 S. 558.)

Änderung

Anmerkung, etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag

Präambel/Promulgationsklausel

Teil I: Allgemeine Regeln

Kapitel I

Einleitung

Kapitel II

Allgemeine Verfahrensregeln zur Durchführung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens vergleiche Verordnung 17/62)

Kapitel III

Form Inhalt und andere Einzelheiten von Anträgen und Anmeldungen vergleiche Verordnung 27/62)

Kapitel IV

Anhörungen nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 des Kapitels römisch II vergleiche Verordnung 99/63)

 

 

Kapitel V

Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht betreffend Kapitel römisch II bis römisch IV und römisch VI bis römisch XIV vergleiche Verordnung 2988/74)

Teil II: Verkehr

Kapitel VI

Anwendung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn- Straßen- und Binnenschiffsverkehrs vergleiche Verordnung 1017/68, Artikel 6 und 10 bis 31)

Kapitel VII

Form Inhalt und andere Einzelheiten der Beschwerden nach Artikel 10, der Anträge nach Artikel 12 und der Anmeldungen nach Artikel 14 Absatz 1 des Kapitels römisch VI vergleiche Verordnung 1629/69)

Kapitel VIII

Anhörungen nach Artikel 26 Absatz 1 des Kapitels römisch VI vergleiche Verordnung 1630/69)

Kapitel IX

Bestimmungen über die Anwendung der Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens auf den Seeverkehr vergleiche Verordnung 4056/86 Abschnitt römisch II)

Kapitel X

Mitteilungspflichten Form Inhalt und andere Einzelheiten betreffend Beschwerden und Anträge sowie über die Anhörung nach Kapitel römisch IX vergleiche Verordnung 4260/88)

Kapitel XI

Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen vergleiche Verordnung 3975/87)

Kapitel XII

Form Inhalt und weitere Einzelheiten für Beschwerden und Anträge sowie für die Anhörung welche in Kapitel römisch XI festgelegt sind das die Verfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen enthält vergleiche Verordnung 4261/88)

Teil III: Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

Kapitel XIII

Bestimmungen über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 4064/89 Artikel 6 bis 25)

Kapitel XIV

Ausführliche Bestimmungen über die Anmeldungen über die Fristen und über die Anhörung im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vergleiche Verordnung 2367/90)

Teil IV: Kohle und Stahl

Kapitel XV

Auf Unternehmen anwendbare Bestimmungen im Bereich Kohle und Stahl

 

 

Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen betreffend Vereinbarungen und Zusammenschlüsse vergleiche Artikel 65 Absatz 2 Unterabsätze 3 bis 5 Absätze 3 und 4 Unterabsatz 2, Absatz 5, Artikel 66 Absatz 2 Unterabsätze 2 bis 4 und Absätze 4 bis 6, Artikel 36 Absatz 1 und Artikel 82 des EGKS-Vertrages)

Abschnitt II

Auskunftspflicht (Artikel 2 Absatz 4 des Abschnittes römisch eins) vergleiche Entscheidung 26/54)

Abschnitt III

Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Geltungsbereich des Protokolls 25 zum EWR-Abkommen und des vorliegenden Kapitels vergleiche Entscheidung 715/78)

Abschnitt IV

Befugnisse der Bediensteten und Bevollmächtigten der EFTA-Überwachungsbehörde zur Durchführung von Nachprüfungen nach Protokoll 25 zum EWR-Abkommen und dem vorliegenden Kapitel vergleiche Entscheidung 379/84)

Teil V: Übergangsbestimmungen

Kapitel XVI

Übergangsbestimmungen

Abschnitt I

Auf Kapitel 11 bis römisch XII und römisch XV anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 5 ff. des Protokolls 21 zum EWR-Abkommen

Abschnitt II

Auf Kapitel römisch XII und römisch XIII anwendbare Bestimmungen vergleiche Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung 4064/89)

ANLAGEN

Anlage 1

Formblatt auf das im Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 4 des Kapitels römisch III Bezug genommen wird

Anlage 2

Aufzählung der Feiertage auf die in Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch IV Artikel 11 Absatz 3 des Kapitels römisch VIII Artikel 15 Absatz 3 des Kapitels römisch zehn sowie Artikel 14 Absatz 3 des Kapitels römisch XII Bezug genommen wird

Anlage 3

Formblatt auf das in Artikel 1 Absatz 1 des Kapitels römisch VII Bezug genommen wird

Anlage 4

Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch VII Bezug genommen wird

Anlage 5

Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 2 des Kapitels römisch VII Bezug genommen wird

Anlage 6

Formblatt auf das in Artikel 4 Absatz 1 des Kapitels römisch zehn Bezug genommen wird

Anlage 7

Verzeichnis gewisser technischer Vereinbarungen im Bereich des Luftverkehrs auf das in Artikel 2 des Kapitels römisch XI Bezug genommen wird

Anlage 8

Formblatt auf das in Artikel 3 Absatz 1 des Kapitels römisch XII Bezug genommen wird

Anlage 9

Formblatt auf das in Artikel 2 Absatz 1 des Kapitels römisch XIV Bezug genommen wird

Anlage 10

Verzeichnis der Feiertage auf das in Artikel 19 des Kapitels römisch XIV Bezug genommen wird

Anmerkung

Im Zusammenhang mit den Begriffen "EFTA-weite Bedeutung" und "EFTA-Unternehmen" bezieht sich der Ausdruck "EFTA" auf jene EFTA-Staaten, für die das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs in Kraft getreten ist (vgl. Vereinbarte Niederschrift, BGBl. Nr. 912/1993).

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2020

Gesetzesnummer

10007389

Dokumentnummer

NOR11007510

Alte Dokumentnummer

N5199319322L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/911/P0/NOR11007510

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