Bundesrecht konsolidiert

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Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine) § 0

Kurztitel

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 307/1990

Typ

Vertrag - Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.08.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

04.04.1990

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften
StF: BGBl. Nr. 307/1990

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1996,

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Schlagworte

e-rk2,
Einreise

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10005749

Dokumentnummer

NOR11005833

Alte Dokumentnummer

N4199014955A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/307/P0/NOR11005833

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