Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 113/1999

Typ

Vertrag – Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.05.1999

Außerkrafttretensdatum

24.06.2021

Unterzeichnungsdatum

16.10.1997

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 113/1999 (NR: GP XX RV 1081 AB 1322 S. 135. BR: AB 5736 S. 643.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Ukrainisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 6. Oktober 1998 bzw. 20. April 1999 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 20. Mai 1999 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ukraine, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, und ihr Bemühen um die Entwicklung und Vertiefung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen bekräftigend,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2021

Gesetzesnummer

10005170

Dokumentnummer

NOR11005249

Alte Dokumentnummer

N3199960220L