Der Betriebsprüfer ist ein Organ der AbgBeh erster Instanz, das beauftragt ist, die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten zu überprüfen. Darin unterscheidet er sich wesentlich von einem Sachverständigen, der die Aufgabe hat, im Zuge der Beweisaufnahme "Erfahrungssätze" zu vermitteln.