Kurztitel
Wiener Tagesbetreuungsverordnung
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
26.10.2001
Außerkrafttretensdatum
04.10.2016
Abkürzung
WTBVO
Index
60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)
60/20 Jugendschutz und Jugendwohlfahrt, Kindertagesheimwesen
Text
Persönliche Eignung
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz einsväter müssen eigenberechtigt und persönlich geeignet sein.
(2)Absatz 2Bei Tagesmüttern/-vätern und mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen dürfen keine der nachfolgend angeführten Umstände vorliegen:
körperliche oder psychische Erkrankungen, geistige Behinderung oder Sucht, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden,
gerichtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden,
Betreuungsmängel bei leiblichen Kindern, Wahl- oder Stiefkindern,
sonstige Gründe, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden.
Im RIS seit
08.05.2014
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2016
Gesetzesnummer
20000266
Dokumentnummer
LWI40005010