Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam) § 0, tagesaktuelle Fassung

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam) § 0

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 128/2015

Typ

Vertrag – Vietnam

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Titel

(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 128/2015

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2020, (Verlängerung)

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Das gegenständliche Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, mit 1. August 2015 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen Anmerkung 1), nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind

– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,

– in dem Wunsch, die erfolgreiche Zusammenarbeit im finanziellen Bereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,

wie folgt übereingekommen:

(____________

Anmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2020, jetzt Finanzministerium der Sozialistischen Republik Vietnam)

Im RIS seit

24.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020

Gesetzesnummer

20009277

Dokumentnummer

NOR40174792