Bundesrecht konsolidiert: Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund – Länder) Art. 1, tagesaktuelle Fassung

'Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund – Länder) Art. 1' ist am 16.04.2024 nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

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