Kurztitel
Verbot des Inverkehrbringens des Maises Zea mays L., Linie MON 810 zum Zweck des Anbaus in Österreich
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
31.05.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Dieses Verbot findet keine Anwendung auf Einfuhren der in § 1 genannten Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, dass die gesamte eingeführte Menge nach ihrer allfälligen Behandlung und Umverpackung im Inland unverzüglich wieder ausgeführt wird. Dieses Verbot findet keine Anwendung auf Einfuhren der in Paragraph eins, genannten Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, dass die gesamte eingeführte Menge nach ihrer allfälligen Behandlung und Umverpackung im Inland unverzüglich wieder ausgeführt wird.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017
Gesetzesnummer
20005834
Dokumentnummer
NOR40098901