Bundesrecht konsolidiert: Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer Anl. 1, Fassung vom 26.07.2018

Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 139/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

03.05.2008

Außerkrafttretensdatum

09.12.2021

Abkürzung

GWB

Index

50/03 Personen- und Güterbeförderung

Text

Anlage 1

Sachgebiete der Prüfung

für die Weiterbildung (§12) nachzuweisende Mindestanzahl von Stunden

  1. Ziffer eins
    Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

 

  1. Litera a
    Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
    Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.
  2. Litera b
    Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
    Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.

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  1. Litera c
    Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
    Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern Ziffer eins, Litera a und Ziffer eins, Litera b,

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Führerscheinklassen C und C1
  1. Litera d
    Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs.
    Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern.
    Wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

5

Führerscheinklasse D
  1. Litera e
    Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
    Richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).
  2. Litera f
    Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs.
    Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

5

  1. Ziffer 2
    Anwendung der Vorschriften

 

  1. Litera a
    Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
    Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 und (EG Nr. 561/2006; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber oder das Kontrollgerät nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

4

Führerscheinklassen C, C + E, C1, C1 + E
  1. Litera b
    Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
    Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.

1

Führerscheinklassen D und D + E
  1. Litera c
    Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
    Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Bussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Fahrzeugs.

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  1. Ziffer 3
    Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

  1. Litera a
    Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Omnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
  2. Litera b
    Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    Allgemeine Information, Folgen für die Fahrer, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
  3. Litera c
    Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.
  4. Litera d
    Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
    Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
  5. Litera e
    Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
    Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Omnibusses, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
  6. Litera f
    Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
    Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen des Fahrers, unterschiedliche Gesprächspartner des Fahrers, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

3

Führerscheinklassen C, C + E, C1, C1 + E
  1. Litera g
    Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
    Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte usw.), Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

1

Führerscheinklassen D und D + E
  1. Litera h
    Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung
    Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr, Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Personenkraftverkehrsunternehmen.

1

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2021

Gesetzesnummer

20005794

Dokumentnummer

NOR40097845