Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
23.07.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
ABSCHNITT I
Allgemeines
(1)Absatz einsDer Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 (im weiteren „Staatsgrenzvertrag“ genannt) bleibt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insoweit anwendbar, als er sich auf die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik bezieht.
(2)Absatz 2Die Begriffe „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“ und „tschechoslowakisch“ werden im Text des Staatsgrenzvertrages durch die Begriffe „Tschechische Republik“ und „tschechisch“ ersetzt. Anstelle der Bezeichnung „CS“ wird die Bezeichnung „C“ verwendet. Anstelle des Begriffes „Sektion“ wird im deutschsprachigen Text der Begriff „Grenzabschnitt“ verwendet.
(3)Absatz 3Dokumente, durch die der Verlauf der Staatsgrenze vertraglich bestimmt wird, bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2015
Gesetzesnummer
20003632
Dokumentnummer
NOR40056447