Bundesrecht konsolidiert: Straßenverlauf der A 14 Rheintal Autobahn Art. 1, Fassung vom 03.01.2018

Straßenverlauf der A 14 Rheintal Autobahn Art. 1

Kurztitel

Straßenverlauf der A 14 Rheintal Autobahn

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 238/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

21.06.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle Weidach der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Stadt Bregenz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen dem Knoten Weidach und dem City Tunnel mit Anbindung an die ehemalige B 202 Schweizer Straße (nunmehr L 202) und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 13 Kennelbacherstraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Stadt Bregenz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 2846-E-018/b im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2000. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 319514/16-III/6/02 vom 27. Mai 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Gesetzesnummer

20002057

Dokumentnummer

NOR40032258