Kurztitel
Amtssitz - Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Internationale Kommission)
Typ
Vertrag - Internationale Kommission
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.11.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit
Die Republik Österreich anerkennt die durch Artikel 10 der Anlage IV zum Donauschutzübereinkommen geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit der Kommission sowie ihre Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere ihre Fähigkeit:Die Republik Österreich anerkennt die durch Artikel 10 der Anlage römisch IV zum Donauschutzübereinkommen geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit der Kommission sowie ihre Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere ihre Fähigkeit:
unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
Gerichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern; und
andere Handlungen zu setzen, die für ihre Zwecke und Aufgaben notwendig oder nützlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2015
Gesetzesnummer
20001621
Dokumentnummer
NOR40024670