wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, muss abweichend von § 1 Abs. 1 Z 7 für jede beförderte Person lediglich ein eigener Sitz vorhanden sein.wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, muss abweichend von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 7, für jede beförderte Person lediglich ein eigener Sitz vorhanden sein.