Bundesrecht konsolidiert: Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 1, tagesaktuelle Fassung

Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 1

Kurztitel

Ermittlung des Einkommens von Sportlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 418/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Text

Paragraph eins,

Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern pauschal zu erfolgen. Die pauschale Ermittlung ist nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt. Die pauschale Ermittlung hat die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit zu umfassen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20001070

Dokumentnummer

NOR40014861