Bundesrecht konsolidiert: Zweites Rückstellungsgesetz § 1, Fassung vom 21.04.2019

Zweites Rückstellungsgesetz § 1

Kurztitel

Zweites Rückstellungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 53/1947

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

28.03.1947

Außerkrafttretensdatum

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz einsVermögen, welche aus den im Paragraph eins, des Gesetzes vom 10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 10, genannten Gründen auf die dort genannte Art entzogen worden sind und zufolge Verfall im Eigentum der Republik Österreich stehen, sind den Eigentümern, denen sie entzogen worden sind, oder ihren Erben (Legataren) – im folgenden kurz geschädigter Eigentümer genannt – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen wegen Nichtigkeit der seinerzeitigen Vermögensentziehung rückzustellen.
  2. Absatz 2Die Rückstellung von Vermögen, die in den Jahren 1933 bis 1938 ihren Eigentümern entzogen worden sind, wird bundesgesetzlich besonders geregelt.
  3. Absatz 3Bei mehrmaliger Entziehung von Vermögen der in Abs. (1) und (2) genannten Art geht der Rückstellungsanspruch des geschädigten Eigentümers vor, gegen den sich die erste Vermögensentziehung gerichtet hat.
  4. Absatz 4Die Vermögen sind in dem Zustande zurückzustellen, in dem sie sich befinden; hiebei sind auch jene Erträgnisse auszufolgen, die in der Zwischenzeit aufgelaufen und noch im Inlande vorhanden sind.
  5. Absatz 5Der geschädigte Eigentümer kann bei Eigenbedarf Bestandverhältnisse an Wohn- und Geschäftsräumen, die dem Eigentümer entzogen worden sind, vorzeitig auflösen.
  6. Absatz 6Die auf den in Abs. (1) genannten Vermögen grundbücherlich zur Sicherstellung für Rückstände an Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe eingetragenen dinglichen Rechte sind von Amts wegen oder auf Antrag zu löschen.

Schlagworte

StGBl. Nr. 10/1945, Wohnraum

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2023

Gesetzesnummer

20000697

Dokumentnummer

NOR40008063

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1947/53/P1/NOR40008063