Kurztitel
Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 26
Inkrafttretensdatum
21.09.1997
Außerkrafttretensdatum
Index
89/05 Suchtgifte
Text
Artikel 26
Inkrafttreten
(1)Absatz einsDieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem vierzig der in Artikel 25 Absatz 1 genannten Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.
(2)Absatz 2Für jeden anderen Staat, der dieses Übereinkommen nach der letzten Unterzeichnung oder Hinterlegung gemäß Absatz 1 ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder eine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt es am neunzigsten Tag nach der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch den betreffenden Staat in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2018
Gesetzesnummer
10011028
Dokumentnummer
NOR12140765
Alte Dokumentnummer
N8199711535I