Bundesrecht konsolidiert: Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 0, tagesaktuelle Fassung

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 0

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
StF: BGBl. II Nr. 229/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 2, des Umsatzsteuergesetzes 1994 wird verordnet:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005148

Dokumentnummer

NOR11005220

Alte Dokumentnummer

N3199913486U