Gesellschaften, die nach ausländischem Recht gegründet worden sind und den in Abs. 1 oder Abs. 2 Z 1 oder Z 2 bezeichneten Gesellschaften entsprechen.Gesellschaften, die nach ausländischem Recht gegründet worden sind und den in Absatz eins, oder Absatz 2, Ziffer eins, oder Ziffer 2, bezeichneten Gesellschaften entsprechen.