von sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Erteilung des Patentes gemäß § 101c Abs. 2, wenn kein Einspruch eingelegt wurde, odervon sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Erteilung des Patentes gemäß Paragraph 101 c, Absatz 2,, wenn kein Einspruch eingelegt wurde, oder