von Menschen mit Behinderungen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unterkunftsdaten, Staatsangehörigkeit, Daten zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere über die Einkommensverhältnisse und über Unterhaltsansprüche und Unterhaltspflichten, Bankverbindungen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Familienstand und Kinder, Daten über eine Angehörigeneigenschaft im Sinn des § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 bis 4, Gesundheitsdaten, soweit diese zur Beurteilung der Behinderungen und der Geschäftsfähigkeit erforderlich sind, Daten über das Bestehen einer gesetzlichen Vertretung und eine allfällige Regelung der Obsorge, Daten über Angehörige, Obsorgeberechtigte und Lebensgefährtinnen, Daten über den individuellen Unterstützungsbedarf, die konkrete Begleitsituation und über Ausmaß, Art und Dauer von nach diesem Gesetz gewährten Leistungen und Zuschüssen oder von vergleichbaren Leistungen und Zuschüssen nach anderen in- und ausländischen Rechtsvorschriften, Daten über Aufenthalte in einer Krankenanstalt, in einem Alten- und Pflegeheim oder in einer vergleichbaren stationären Einrichtung, Daten über Schulbildung, Berufswunsch, Berufsausbildung und Berufsausübung, Daten über nach § 2 Abs. 2 zu berücksichtigende Leistungen und Zuschüsse und über Ansprüche nach den §§ 39 und 40, Daten über ausbezahlte Zuschüsse und deren Verwendung sowie Daten über Kostenbeiträge und Kostenersätze,von Menschen mit Behinderungen: Identifikationsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Unterkunftsdaten, Staatsangehörigkeit, Daten zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere über die Einkommensverhältnisse und über Unterhaltsansprüche und Unterhaltspflichten, Bankverbindungen, Sozialversicherungsverhältnisse einschließlich Sozialversicherungsnummer, Familienstand und Kinder, Daten über eine Angehörigeneigenschaft im Sinn des Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, Ziffer eins bis 4, Gesundheitsdaten, soweit diese zur Beurteilung der Behinderungen und der Geschäftsfähigkeit erforderlich sind, Daten über das Bestehen einer gesetzlichen Vertretung und eine allfällige Regelung der Obsorge, Daten über Angehörige, Obsorgeberechtigte und Lebensgefährtinnen, Daten über den individuellen Unterstützungsbedarf, die konkrete Begleitsituation und über Ausmaß, Art und Dauer von nach diesem Gesetz gewährten Leistungen und Zuschüssen oder von vergleichbaren Leistungen und Zuschüssen nach anderen in- und ausländischen Rechtsvorschriften, Daten über Aufenthalte in einer Krankenanstalt, in einem Alten- und Pflegeheim oder in einer vergleichbaren stationären Einrichtung, Daten über Schulbildung, Berufswunsch, Berufsausbildung und Berufsausübung, Daten über nach Paragraph 2, Absatz 2, zu berücksichtigende Leistungen und Zuschüsse und über Ansprüche nach den Paragraphen 39 und 40, Daten über ausbezahlte Zuschüsse und deren Verwendung sowie Daten über Kostenbeiträge und Kostenersätze,