Bezeichnung | Einschränkungen |
A. Regenerierte Zellulose | Nicht weniger als 72% (m/m) |
B. Zusatzstoffe | |
| Nicht mehr als insgesamt 27% (m/m) |
Bis-(2-Hydroxyethyl)ether [= Diethylenglykol]
| |
Ethandiol [= Monoethylenglykol]
| Nur für zu beschichtendes Zellglas und für die Verpackung von nicht feuchten Lebensmitteln, dh. die kein physikalisch freies Wasser an der Oberfläche haben. Die Gesamtmenge an Mono- und Diethylenglykol darf in Lebensmitteln, die mit Zellglasfolie in Berührung kommen, 30 mg/kg des Lebensmittels nicht übersteigen. |
| |
| |
1,2-Propandiol [=1,2-Propylenglykol]
| |
Polyethylenoxid [=Polyethylenglykol]
| Mittleres Molekulargewicht zwischen 250 und 1 200 |
1,2-Polypropylenoxid [=1,2-Polypropylenglykol]
| Mittleres Molekulargewicht nicht mehr als 400 und mit einem Gehalt an freiem 1,3-Propandiol von nicht mehr als 1% (m/m) in der Substanz |
| |
| |
| |
| |
| Nicht mehr als insgesamt 1% (m/m) |
Erste Gruppe | Es darf von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen eine Menge von nicht mehr als 2 mg/dm2 der unbeschichteten Folie vorhanden sein |
Essigsäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natriumsalze Ascorbinsäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natriumsalze Benzoesäure und ihr Natriumsalz Ameisensäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natriumsalze geradkettige, gesättigte oder ungesättigte Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20, Behensäure, Rizinolsäure und deren Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium, Natrium-, Aluminium- und Zinksalze Zitronensäure, D- und L-Milchsäure, Maleinsäure, L-Weinsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze Sorbinsäure und ihre Ammonium-, Calcium-, Magnesium-, Kalium- und Natriumsalze Amide geradkettiger, gesättigter oder ungesättigter Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 und Behensäureamid und Rizinolsäureamid natürliche eßbare Stärke und Stärkemehl eßbare Stärke und Stärkemehl, chemisch modifiziert Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumchlorid, Calciumchlorid Glycerinester mit geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 und/oder Adipinsäure, Zitronensäure, 12-Hydroxystearinsäure (Oxystearin), Rizinolsäure Ester des Polyoxyethylens (Anzahl der Oxyethylengruppen zwischen 8 und 14) mit geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 Sorbitester mit geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20 Mono- und/oder Diester der Stearinsäure mit Ethandiol oder Bis- (2-Hydroxyethyl)ether oder Triethylenglykol Oxide und Hydroxide des Aluminiums, Calciums, Magnesiums und Siliciums, Silicate und Silicathydrate des Aluminiums, Calciums, Magnesiums und Kaliums
| |
Polyethylenoxid [=Polyethylenglykol]
| Mittleres Molekulargewicht zwischen 1 200 und 4 000 |
| |
Zweite Gruppe | Die Gesamtmenge der Substanzen darf 1 mg/dm2 der unbeschichteten Folie nicht überschreiten. Von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen darf nicht mehr als 0,2 mg/dm2 der unbeschichteten Folie (oder eine geringere Menge, sofern angegeben) vorhanden sein |
Alkyl-(C8-C18)benzolsulfonat, Natriumsalz Isopropylnaphthalinsulfonat, Natriumsalz Alkyl-(C8-C18) sulfat, Natriumsalz Alkyl-(C8-C18)sulfonat, Natriumsalz Dioctylsulfosuccinat, Natriumsalz
| |
Distearat des Di-hydroxyethyl-diethylentriaminmonoacetats
| Nicht mehr als 0,05 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Ammonium-, Magnesium-, und Kaliumsalze des Laurylsulfates N,N`-Distearoyl-diaminoethan und N,N`-Dipalmitoyl- diaminoethan und N,N`-Dioleoyl-diaminoethan 2-Heptadecyl-4,4-bis-(methylenstearat)oxazolin
| |
Polyethylenaminostearamidethyl-sulfat
| Nicht mehr als 0,1 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Dritte Gruppe – Verankerungsmittel | Nicht mehr als insgesamt 1 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Kondensationsprodukt aus Melaminformaldehyd, nicht modifiziert oder modizifiert mit einem oder mehreren der nachstehenden Produkte:
| Gehalt an freiem Formaldehyd von nicht mehr als 0,5 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Butanol, Diethylentriamin, Ethanol, Triethylentetramin, Tetraethylenpentamin, Tris-(2-hydroxyethyl)amin, 3,3`-Diaminodipropylamin, 4,4`-Diaminodibutylamin | Freies Melamin: nicht mehr als 0,3 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Kondensationsprodukt aus Melaminharnstofformaldehyd, modifiziert mit Tris-(2-hydroxyethyl)-amin
| Freies Formaldehyd: nicht mehr als 0,5 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
| Freies Melamin: nicht mehr als 0,3 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
kationische vernetzte Polyalkylenamine
| |
Polyamid-Epichlorhydrinharze auf Basis von Diaminopropylmethylamin und Epichlorhydrin Polyamid-Epichlorhydrinharze auf Basis von Epichlorhydrin, Adipinsäure, Caprolactam, Diethylentriamin oder Ethylendiamin Polyamid-Epichlorhydrinharze auf Basis von Adipinsäure, Diethylentriamin und Epichlorhydrin oder in einer Mischung von Epichlorhydrin und Ammoniak Polyamid-Polyamin-Epichlorhydrinharze auf Basis von Epichlorhydrin, Dimethyladipat und Diethylentriamin Polyamid-Polyamin-Epichlorhydrinharze auf Basis von Epichlorhydrin, Adipinsäureamid und Diaminopropylmethylamin
| |
Polyethylenamine und Polyethylenimine
| Nicht mehr als insgesamt 0,75 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Kondensationsprodukt aus Harnstoff-Formaldehyd, nicht modifiziert oder modiziert mit einem oder mehreren der nachfolgenden Produkte:
| Freies Formaldehyd: nicht mehr als 0,5 mg/dm2 der unbeschichteten Folie |
Aminomethylsulfonsäure, Sulfanilsäure, Butanol, Diaminobutan, Diaminodiethylamin, Diaminodipropylamin, Diaminopropan, Diethylentriamin, Ethanol, Guanidin, Methanol, Tetraethylenpentamin, Triethylentetramin, Natriumsulfit | |
Vierte Gruppe | Die Gesamtmenge der Substanzen darf 0,01 mg/dm2 der unbeschichteten Folie nicht überschreiten |
Reaktionsprodukte von aminierten Speiseölen und Polyethylenoxid Laurylsulfat des Monoethanolamins
| |
| |
Bezeichnung | Einschränkungen |
A. Regenerierte Zellulose | Siehe erster Teil |
B. Zusatzstoffe | Siehe erster Teil |
C. Lacke | |
| Insgesamt nicht mehr als 50 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
Zelluloseethylether, -hydroxyethylether, -hydroxypropylether und -methylether
| |
| Nicht mehr als 20 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit Lebensmitteln; Stickstoffgehalt zwischen 10,8% (m/m) und 12,2% (m/m) im Zellulosenitrat |
| Die Gesamtmenge der Substanzen darf 12,5 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln nicht überschreiten; nur zur Herstellung von Zellglasfolien, die mit einem Lack aus Zellulosenitrat beschichtet sind |
Kolophonium und/oder seine Polymerisations-, Hydrierungs- oder Disproportionierungsprodukte und deren Ester mit Methyl-, Ethyl- oder polyvalenten C2-C6-Alkoholen oder Gemische dieser Alkohole Kolophonium und/oder seine Polymerisations-, Hydrierungs- oder Disproportionierungsprodukte, kondensiert mit Acrylsäure und/oder Maleinsäure oder Citronensäure, Fumarsäure oder Phthalsäure und/oder 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)-propanformaldehyd, verestert mit Methyl-Ethyl- oder polyvalenten C2- C6-Alkoholen oder Gemischen aus solchen Ester des Bis-(2-Hydroxyethyl)ethers mit Additionsprodukten des Beta-Pinen und/oder Dipenten und/oder Diterpen und Maleinsäureanhydrid Gelatine (Lebensmittelqualität) Ricinusöl und seine Dehydratations- oder Hydrierungsprodukte und die Kondensationsprodukte mit Polyglycerin, Adipinsäure, Maleinsäure, Citronensäure, Phthalsäure und Sebacinsäure Poly-ß-pinen (Terpenharze) Harnstoff-Formaldehydharze (siehe Verankerungsmittel)
| |
| Insgesamt nicht mehr als 6 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
Acetyl-tri-(2-ethylhexyl)-citrat
| |
| Nicht mehr als 4 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
- Diphenyl-(2-ethylhexyl)-phosphat | Die Menge an Diphenyl-(2-ethylhexyl)phosphat beträgt höchstens: a) 2,4 mg/kg des Lebensmittels, das mit dieser Art Folie in Berührung kommt, oder b) 0,4 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
Glycerinmonoacetat [= Monoacetin] Glycerindiacetat [= Diacetin] Glycerintriacetat [= Triacetin] Di-(2-ethylhexyl)-sebacat [= Dioctylsebacat]
| |
| Die Gesamtmenge der Substanzen in der unbeschichteten Zellglasfolie und der Beschichtung zusammen darf insgesamt nicht mehr als 6 mg/dm2 Berührungsfläche mit den Lebensmitteln betragen |
Zusatzstoffe, die im ersten Teil angeführt sind
| Die gleichen Einschränkungen wie im ersten Teil (die Mengen beziehen sich jedoch auf die unbeschichtete Zellglasfolie und die Beschichtung zusammengenommen) |
Spezielle Zusatzstoffe für Lacke
| Es darf von jeder einzelnen Substanz oder Gruppe von Substanzen eine Menge von nicht mehr als 2 mg/dm2 (oder eine geringere Menge, sofern angegeben) des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln vorhanden sein |
1-Hexadecanol und 1-Octadecanol Ester von geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren, mit gerader Kohlenstoffzahl C8-C20, und Ricinolsäure, mit geradkettigen Ethyl-, Butyl-, Amyl und Oleylalkohlen Montanwachs, einschließlich Montansäuren (C26-C32) gereinigt, und/oder deren Ester mit Ethandiol und/oder 1,3-Butandiol oder deren Calcium- und Kaliumsalze
| |
| Nicht mehr als 1 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
epoxydiertes Sojaöl (mit einem Oxirangehalt zwischen 6 und 8%) gereinigtes Paraffin und gereinigte mikrokristalline Wachse Pentaerythrittetrastearat
| |
Mono- und Bis-(octadecyldiethylenoxid)phosphat
| Nicht mehr als 0,2 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmittel Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
aliphatische Säuren (C8-C20) verestert mit Mono- oder Bis-(2-hydroxyethyl)-amin
| |
2- und 3-tert-Butyl-4-hydroxyanisol [= Butylhydroxyanisol, BHA]
| Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol [= Butylhydroxytoluol, BHT]
| Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
Di-n-octylzinn-bis-(2-ethyl-hexyl)-maleat
| Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
| Die Gesamtmenge der Substanzen darf 0,6 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln nicht überschreiten |
Ethylenglykolmonobutylether Ethylenglykolmonobutyl-etheracetat
| |
| Nicht mehr als 0,06 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln |
| |