Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Export bestimmter Textilerzeugnisse (Thailand), Fassung vom 16.04.2024

§ 0

Langtitel

Notenwechsel zur Änderung des MEMORANDUM OF UNDERSTANDING zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über den Export bestimmter Textilerzeugnisse aus Thailand nach Österreich
StF: BGBl. Nr. 603/1993

Art. 1

Text

(Übersetzung)

KÖNIGREICH THAILAND

HANDELSMINISTERIUM

Bangkok, dem 24. Juni, 1993

Sehr geehrter Herr Sektionschef!

Ich beehre mich, auf das ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN *), das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde, erweitert um die Protokolle betreffend die Verlängerung des Übereinkommens vom 31. Juli 1986 **), vom 31. Juli 1991 ***) und vom 9. Dezember 1992 (das ÜBEREINKOMMEN) und das MEMORANDUM OF UNDERSTANDING zwischen der Regierung des Königreiches Thailand und der Republik Österreich betreffend den Export bestimmter Textilerzeugnisse aus Thailand nach Österreich vom 2. März 1993 ****) insbesondere seines Absatzes 12. (das MOU) Bezug zu nehmen.

In Übereinstimmung mit dem oben erwähnten Absatz, möchte das Ministerium für Wirtschaft der Regierung des Königreiches Thailand, das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich über die Einführung von überarbeiteten Formularen für die Ausfuhrbewilligung und für die Ursprungszeugnisse, welche im Absatz 6 und 8 des MOU's erwähnt sind, informieren.

Das Muster der neuen Formulare sind hiermit beigeschlossen.

Die überarbeiteten Formulare sollen die derzeitigen, welche in den Anhängen C und D des MOU's angeschlossen sind, ersetzen und für den Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis 31. Dezember 1994, wie im Absatz 4 des MOU's erwähnt, Gültigkeit haben.

Wenn dieser Vorschlag von Ihrer Regierung angenommen wird, soll diese Note und die Bestätigung der Annahme durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Änderung des MOU's darstellen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Sektionschef, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Anhänge

Für den Minister für Wirtschaft der Regierung des

KönigreichesThailand

Hr. Charae Chutharatkul

Abteilungsleiter

Abteilung für Außenhandel des Ministeriums für Wirtschaft

Herrn Gerhard Waas

Sektionschef

Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

A-1011 Wien

Österreich

Anmerkung, Es folgen die neuen Anhänge C und D)

(Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR

WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Zl. 29.635/29-I/7/93

Wien, dem 29. Juni, 1993

Sehr geehrter Herr Abteilungsleiter!

Ich beehre mich den Erhalt Ihrer Note vom 24. Juni 1993, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:

„Ich beehre mich, auf

...(es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche)...

eine Änderung des MOU's darstellen.“

Ich beehre mich, die Annahme dieser Vereinbarung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Abteilungsleiter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Anhänge

Für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich

Hr. Gerhard Waas

Sektionsleiter

im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

S.E.

Herrn Charae Chutharatkul

Abteilungsleiter

Außenhandelsabteilung

Ministerium für Wirtschaft

Sanamchai Road

Bangkok 10200

Thailand

________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1974,

**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 476 aus 1987,

***) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1991,

****) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 358 aus 1993,