Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Einräumung von Privilegien und Immunitäten, Fassung vom 17.04.2024

§ 0

Langtitel

Annahme des Annex XV zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
StF: BGBl. Nr. 438/1991

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt. Die vorstehende Note wurde am 2. Juli 1991 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Art. 1

Text

(Übersetzung)

DER BUNDESMINISTER

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl.2070.19/13-I.2/91 Wien, am 21.Juni 1991

Herr Generalsekretär,

Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen *1), das von der Generalversammlung am 21. November 1947 angenommen wurde, zu beziehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gemäß Abschnitt 43 dieses Übereinkommens namens der österreichischen Bundesregierung mitteilen, daß Österreich sich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Übereinkommens in der Fassung des Annex römisch XV auf die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anzuwenden.

Dr. Alois Mock

S.E.

Herrn Javier Perez de Cuellar Generalsekretär

der Vereinten Nationen

New York

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1950,

Anl. 1

Text

(Übersetzung)

ANLAGE XV

Anmerkung, Der Text der Anlage römisch XV wurde in Bundesgesetzblatt Nr. 248/1950 eingearbeitet)