Hier finden Sie die Rechtsvorschriften der österreichischen Bundesländer.
Die Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich.
Landesrecht in konsolidierter Fassung (linke Spalte)
Diese Anwendungen bietet Ihnen die Möglichkeit, das Landesrecht in konsolidierter
Fassung abzufragen, wobei Konsolidierung die Zusammenfassung eines Rechtsaktes und
der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen Dokument bedeutet.
Bei den Ländern Niederösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien enthält jedes
Dokument grundsätzlich eine vollständige Rechtsvorschrift.
Bei den Ländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol enthält
jedes Dokument nur eine Gliederungseinheit – Paragraf, Artikel oder Anlage – einer
Rechtsvorschrift, zu jedem gefundenen Dokument kann aber die Gesamtfassung der Rechtsvorschrift
angezeigt werden.
Die Länder Steiermark und Wien dokumentieren nur das aktuelle Landesrecht. Historische
Fassungen stehen somit nicht zur Verfügung. Beim Landesrecht Kärnten und Tirol liegen historische Fassungen ab 1.1.2011 vor.
Die Rechtsvorschriften der Länder sind außerdem über den von der Verbindungsstelle
der Bundesländer erstellten Index des Landesrechts erschlossen. Dabei handelt es
sich um ein systematisches Verzeichnis der in Kraft stehenden Rechtsvorschriften.
Zu fast jeder verzeichneten Rechtsvorschrift verweist ein Link auf das entsprechende
Dokument.
Landesgesetzblätter (mittlere und rechte Spalte)
Das RIS bietet die aktuellen Landesgesetzblätter und eine – je nach Land unterschiedliche
– Anzahl älterer Jahrgänge an (mittlere Spalte). Weitere ältere Jahrgänge sind über
externe Links zum Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek zugänglich
(rechte Spalte).