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Sie befinden sich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), das vom österreichischen Bundeskanzleramt seit 1997 im Internet zur Verfügung gestellt wird.

Am oberen Bildschirmrand finden Sie die einzelnen Gruppen, wie beispielsweise „Bundesrecht“, „Landesrecht“ oder „Judikatur“. Durch einen Klick auf die Gruppe erhalten sie eine Liste von jenen Anwendungen, die dieser Gruppe gehören. Sie finden beispielsweise das „Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004“ in der Gruppe „Bundesrecht“. Zu jeder RIS Anwendung ist eine Kurzinformation verfügbar. Auf der jeweiligen Abfragemaske finden Sie Verweise mit weiteren Informationen bzw. externe Links.

Im Rechtsinformationssystem sind derzeit folgende Applikationen verfügbar:

Gruppe „Bundesrecht“

  • Bundesrecht konsolidiert

    Diese Datenbank enthält das österreichische Bundesrecht. Die Novellen werden nach ihrer Kundmachung eingearbeitet, so dass die geltende Fassung eines Dokuments (ein Dokument: ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage) in der Datenbank enthalten ist. Neben der aktuellen Fassung besteht aber auch bei vielen Normen die Möglichkeit, in historische Fassungen Einsicht zu nehmen. Dadurch ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Rechtsbestandes nachvollziehbar.

  • Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

    Auf Grund des Kundmachungsreformgesetzes 2004 (BGBl I Nr. 100/2003 vom 21. November 2003) werden die im österreichischen Bundesgesetzblatt (BGBl) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften seit 1. Jänner 2004 rechtlich verbindlich ausschließlich im Rahmen des Rechtsinformationssystems RIS kundgemacht. Es ist zu beachten, dass nur die elektronisch signierte Fassung des BGBls rechtlich verbindlich ist und die anderen Fassungen (beispielsweise im Dateiformat PDF) rechtlich unverbindlich sind.

  • Bundesgesetzblatt 1945 - 2003

    In dieser Anwendung ist das Bundesgesetzblatt der Jahrgänge 1945 bis inklusive 2003 in rechtlich unverbindlicher Fassung verfügbar.

  • Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 - 1940

    Auf Grund einer Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek (ONB) finden Sie in dieser Anwendung das Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt von 1848 bis 1940. Für die Darstellung der Dokumente wird mittels Link auf die ONB verwiesen.

  • Justizgesetzsammlung 1780 - 1848 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die die Justizgesetzsammlung der Jahrgänge 1780 bis 1848 auf deren Homepage anbietet.

  • Deutsches Reichsgesetzblatt 1919 - 1945 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Deutsche Reichsgesetzblatt der Jahrgänge 1919 bis 1945 auf deren Homepage anbietet.

  • Begutachtungsentwürfe

    Diese Applikation bietet Ihnen die Möglichkeit, Ministerialentwürfe von Rechtsnormen (Begutachtungsentwürfe) abzufragen. Es ist zu beachten, dass das jeweils zuständige Bundesministerium entscheiden kann, ob Begutachtungsentwürfe oder Stellungnahmen zu diesen Entwürfen, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens an das Ministerium geschickt wurden, im RIS veröffentlicht werden.

  • Regierungsvorlagen

    Diese Applikation bietet Ihnen die Möglichkeit, Regierungsvorlagen abzufragen.

Gruppe „Landesrecht“

  • Auf Grund von Kooperationen mit den Ämtern der Landesregierungen finden Sie das Landesrecht der neun österreichischen Bundesländer. Die Dokumente (ein Dokument: ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage; Ausnahme: Beim Steiermärkischen, Vorarlberger und Wiener Landesrecht wird in einem Dokument die geltende Fassung einer gesamten Rechtsnorm gespeichert) werden von den Ämtern der Landesregierungen erfasst und dem Bundeskanzleramt übermittelt. Im Unterschied zum Bundesrecht sind in den Landesrechtsdokumentationen der Bundesländer Steiermark und Wien nur jeweils die geltende Fassung einer Rechtsnorm enthalten. Beim Landesrecht Kärnten und Tirol liegen historische Fassungen erst ab 1. Jänner 2011 vor. Der Erfassungsgrad ist unterschiedlich.

  • Aktuelles Landesgesetzblatt für Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg

    Hier finden Sie das aktuelle Landesgesetzblatt mit Ausnahme der Bundesländer Niederösterreich und Wien.

    • Burgenland (ab dem Jahr 2000)
    • Kärnten (ab dem Jahr 2000)
    • Oberösterreich (ab dem Jahr 1947)
    • Salzburg (ab dem Jahr 2001)
    • Steiermark (ab dem Jahr 1989)
    • Tirol (ab dem Jahr 1995)
    • Vorarlberg (ab dem Jahr 2001)

    Die rechtlich verbindlichen (gedruckten) Landesgesetzblätter sind bei den Ämtern der Landesregierungen erhältlich.

  • Aktuelles Landesgesetzblatt für Wien (extern)

    Hier finden Sie einen Link, der auf das Internetangebot des Magistrats der Stadt Wien verweist, wo das aktuelle Landesgesetzblatt verfügbar ist.

  • Landesgesetzblatt Burgenland 1922 - 2000 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für das Burgenland der Jahrgänge 1922 bis 2000 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Kärnten 1863 - 1999 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Kärnten der Jahrgänge 1863 bis 1999 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Niederösterreich 1849 - 1971 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Niederösterreich der Jahrgänge 1849 bis 1971 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Oberösterreich 1849 - 1995 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Oberösterreich der Jahrgänge 1849 bis 1995 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Salzburg 1850 - 2000 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Salzburg der Jahrgänge 1850 bis 2000 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Steiermark 1850 - 1995 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für die Steiermark der Jahrgänge 1850 bis 1995 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Tirol 1848 - 1994 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Tirol der Jahrgänge 1848 bis 1994 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Vorarlberg 1848 - 1985 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Vorarlberg der Jahrgänge 1848 bis 1985 auf deren Homepage anbietet.

  • Landesgesetzblatt Wien 1920 - 1980 (extern)

    Hier finden Sie einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die das Landesgesetzblatt für Wien der Jahrgänge 1920 bis 1980 auf deren Homepage anbietet.

Gruppe „Gemeinderecht“

In dieser RIS-Applikation finden Sie Rechtsnormen, die von österreichischen Gemeinden erlassen werden. Derzeit sind ausgewählte Verordnungen von Gemeinden folgender Bundesländer abfragbar:

  • Kärnten (alle Gemeinden)
  • Niederösterreich (nur Wiener Neustadt)
  • Steiermark (Graz, Hitzendorf)
  • Wien

Gruppe „EU-Recht“

Hier finden Sie einen Link zu „EUR-Lex“, wo die Rechtsvorschriften der Europäischen Union enthalten sind.

Gruppe „Judikatur“

  • Verfassungsgerichtshof

    Diese Datenbank beinhaltet die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (fast alle Entscheidungen seit 1980).

  • Verwaltungsgerichtshof

    Inhalt dieser Datenbank ist die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (fast alle Entscheidungen seit 1990). Von früheren Jahrgängen sind wesentliche Entscheidungen ebenfalls enthalten.

  • Normenliste des VwGH

    Die Normenliste stellt eine Auflistung der zulässigen Normbezeichnungen (Bundes- und Landesnormen sowie EU-Rechtsakte) in Form von Abkürzungen (Buchstabenabkürzungen oder Kurztitel) für die Judikaturdokumentation des Verwaltungsgerichtshofes dar.

  • Justiz (OGH, OLG, LG, BG, AUSL)

    Diese Datenbank beinhaltet ausgewählte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG), der Landesgerichte (LG), der Bezirksgerichte (BG) und ausländischer Gerichte (AUSL).

  • Unabhängige Verwaltungssenate

    Diese Datenbank beinhaltet die Judikatur der neun Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS), wobei nur ausgewählte Entscheidungen seit 1991 verfügbar sind.

  • Unabhängiger Finanzsenat (extern)

    Sie finden einen Link zur Finanzdokumentation des BM für Finanzen, die Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) enthält.

  • Asylgerichtshof

    Diese Datenbank beinhaltet die Entscheidungen des Asylgerichtshofes (AsylGH), der seit 1. Juli 2008 tätig ist.

  • Unabhängiger Bundesasylsenat

    Diese Datenbank beinhaltet die Entscheidungen des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS), wobei nur ausgewählte Entscheidungen von 1998 bis Ende Juni 2008 verfügbar sind.

  • Umweltsenat

    Diese Datenbank beinhaltet die Entscheidungen des Umweltsenates (ausgewählte Entscheidungen).

  • Bundeskommunikationssenat

    Diese Datenbank beinhaltet ausgewählte Entscheidungen des Bundeskommunikationssenates (seit dem Jahr 2001).

  • Vergabekontrollbehörden

    Diese Datenbank beinhaltet ausgewählte Entscheidungen des Bundesvergabeamtes, der Bundes-Vergabekontrollkommission sowie der Vergabekontrollsenate Salzburg und Wien.

  • Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

    Diese Datenbank beinhaltet ausgewählte Entscheidungen der Disziplinarkommissionen, der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission.

  • Datenschutzkommission

    Diese Datenbank beinhaltet die Entscheidungen der Datenschutzkommission (ausgewählte Entscheidungen seit 2000).

  • Personalvertretungs-Aufsichtskommission

    Diese Datenbank beinhaltet ausgewählte Entscheidungen der Personalvertretungs-Aufsichtskommission (seit 1999).

  • Gleichbehandlungskommissionen (extern)

    Sie finden einen externen Link zu den anonymisierten Entscheidungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission (Senat I und II) und der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (Senate I, II und III) ab 1. 8.2008.

  • Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Cassationshofes in Civil- und Strafsachen (in der Beilage zum Verordnungsblatt des Justizministeriums) 1885 - 1897 (extern)

    Sie finden einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die die Entscheidungen des Obersten Gerichts- und Cassationshofes in Civil- und Strafsachen (in der Beilage zum Verordnungsblatt des Justizministeriums) der Jahrgänge 1885 bis 1897 auf deren Homepage anbietet.

  • Sammlung der Erkenntnisse des österr. Reichsgerichts 1869 - 1918 (extern)

    Sie finden einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die die Sammlung der Erkenntnisse des österreichischen Reichsgerichts der Jahrgänge 1869 bis 1918 auf deren Homepage anbietet.

  • Sammlung der Erkenntnisse des österr. Verfassungsgerichtshofes 1919 - 1979 (extern)

    Sie finden einen Link zur Österreichischen Nationalbibliothek, die die Sammlung der Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofes der Jahrgänge 1919 - 1979 auf deren Homepage anbietet.

Gruppe „Erlässe“

  • Erlässe der Bundesministerien

    In dieser RIS Anwendung finden Sie ausgewählte Erlässe österreichischer Bundesministerien mit Ausnahme des BM für Justiz.

  • Erlässe des Bundesministeriums für Justiz

    In dieser RIS Anwendung finden Sie ausgewählte Erlässe des österreichischen Bundesministeriums für Justiz.

  • Richtlinien und Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen (extern)

    Sie finden einen Link zur Finanzdokumentation des BM für Finanzen, die Richtlinien und Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen enthält.

„Gesamtabfrage“

  • Hier haben Sie die Möglichkeit, die eingegebenen Suchbegriffe in allen oder ausgewählten RIS-Anwendungen zu suchen.

„Übersicht“

  • Auf dieser Seite finden Sie eine Liste von allen RIS-Anwendungen.

Seit 1. Jänner 2004 wird das Bundesgesetzblatt nicht mehr in Papierform kundgemacht, sondern rechtlich verbindlich (authentisch) über das Internet im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (in der Applikation "Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004").

Für alle anderen Applikationen wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen. Es ist ausschließlich der Wortlaut der im Bundesgesetzblatt (rechtlich verbindliche Papierversion bis inklusive 2003), im Landesgesetzblatt oder in anderen Publikationsorganen verlautbarten Rechtsvorschriften ausschlaggebend.

Ferner erklärt das Bundeskanzleramt ausdrücklich, dass seitens des Bundeskanzleramtes keinerlei Verantwortung und Haftung für die Inhalte und Gestaltung der von dieser Website mittels Hyperlinks verwiesenen externen Webseiten übernommen wird.

Dokument-Service des Bundeskanzleramtes

Das Bundeskanzleramt hat für einige Anwendungen des Rechtsinformationssystems (RIS) ein Dokument-Service eingerichtet. Damit haben jene Stellen, die an einer Übermittlung von Dokumenten einer RIS Anwendung Interesse haben, die Möglichkeit, kostengünstig die Daten von einer oder mehreren Applikationen des RIS zu erhalten.

Dieses Service wird derzeit nur für folgende RIS Anwendungen angeboten:

  • Bundesgesetzblätter authentisch

  • Bundesrecht

  • Judikaturdokumentation des Verfassungsgerichtshofes

  • Judikaturdokumentation des Verwaltungsgerichtshofes

  • Judikaturdokumentation der Justiz (OGH, OLG, LG, BG)

Die Daten der anderen RIS-Anwendungen können nicht mittels dem Dokument-Service bezogen werden. Die Online-Abfrage und der download der Daten sind kostenlos. Sollten Sie Interesse am Bezug einer Judikaturdokumentation haben, benötigt das Bundeskanzleramt eine schriftliche Einverständniserklärung des betroffenen Gerichts. Bei der Weiterverwendung der Daten wird ersucht, das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) als Quelle anzugeben.

Kosten

Der Datenankauf von einer RIS Anwendung kostet EUR 261,80. Jede weitere Anwendung kostet EUR 148,08 sofern in einem Vorgang die Daten von mehreren RIS Anwendungen bestellt werden. Bei den Judikaturdokumentationen beinhaltet eine RIS Anwendung Rechtssatz- und Entscheidungsdokumente, sofern sie vom Datenlieferanten dem Bundeskanzleramt zur Aufnahme in das Rechtsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gesamtlieferung kann bei Vertragsabschluss für eine wöchentliche Aktualisierung maximal einmal pro Jahr bezogen werden. Ansonsten wird eine maximal wöchentliche Aktualisierung der Daten angeboten, wobei hier Kosten in der Höhe von EUR 2.645,-- pro Datenbank und Jahr anfallen.

Datenformat

Die Daten sind im XML-Format verfügbar. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die Dokumente zusätzlich auch in den Dateiformaten PDF und RTF zu beziehen. Ein Auszug aus einer RIS Anwendung (zB einzelne Rechtsnormen oder nur Rechtssatz- bzw. nur Entscheidungstexte) kann nicht bereitgestellt werden. Das verwendete XML-Schema wird zur Verfügung gestellt.

Datenträger

Für einen Abzug aller Daten einer RIS Anwendung wird ersucht, dem Bundeskanzleramt eine externe USB-Festplatte zu übermitteln. Bei einer wöchentlichen Lieferung der Änderungsdaten stellt das Bundeskanzleramt die Daten jeden Freitag (Werktag) auf einem FTP-Client zur Verfügung.

Für nähere Informationen zum Dokument-Service bzw. zur Anforderung von Datenlieferungen wenden Sie sich bitte an: ris.it@bka.gv.at

Allgemeine Anfragen betreffend Rechtsinformationssystem sind zu richten an: v2a@bka.gv.at

Technische Anfragen wären zu richten an: ris.it@bka.gv.at

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Beim Rechtsinformationssystem handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. Daher können keinerlei Rechtsauskünfte erteilt werden.

Das Bundeskanzleramt hofft, den Internet-Benutzern/Innen mit diesem Informationsangebot eine Verbesserung des Zugangs zum Recht zu ermöglichen und damit gleichzeitig einen wichtigen Schritt in Richtung "Informationsgesellschaft" zu setzen.

Ihr
Bundeskanzleramt der
Republik Österreich