Hilfe (Landesgesetzblatt)

Abfragefeld: Kundmachungdatum (von, bis)

Das Feld „Kundmachungsdatum bis“ ist mit jenem Datum initialisiert, an dem zuletzt eine rechtsverbindliche Kundmachung eines Landesgesetzblattes auf Papier erfolgte.

Die Werte in den Abfragefeldern können verändert oder gelöscht werden. Damit ist es möglich, den Suchzeitraum zu verkleinern oder zu erweitern, woraus sich entsprechende Auswirkungen auf die Anzahl der gefundenen Dokumente ergeben. Die Schreibweise des Datums ist bei der Eingabe normiert (TT.MM.JJJJ).

Als Unterstützung bei der Eingabe des Datums steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung.