Hilfe (Bundesrecht konsolidiert)

Abfragefeld: Kundmachungsorgan (Nr.)

Das Abfragefeld „Kundmachungsorgan“ dient zur Suche nach dem Kundmachungsorgan der Stammfassung bzw. der Novelle(n) einer Rechtsvorschrift.

Es steht Ihnen eine Liste von jenen Kundmachungsorganen zur Verfügung, die in dieser RIS Anwendung enthalten sind.


Das Abfragefeld „Kundmachungsorgan Nr.“, das sich rechts neben dem Feld „Kundmachungsorgan“ befindet, dient zur Suche nach der Nummer einer im Bundesgesetzblatt oder seinen Vorläufern kundgemachten Rechtsnorm.

Beispiele für Eingaben:
112/2022
30a/1991
946/1811

Hinweis
Die Eingabe einer Teilbezeichnung, also z. B. „I“ in Verbindung mit der BGBl Nummer, also z. B. „I 112/2022“, ist nicht möglich, da das Kundmachungsorgan (z. B. BGBl. I Nr. BGBl. II Nr., BGBl. III Nr.) im Abfragefeld „Kundmachungsorgan“ ausgewählt werden muss. Das Kundmachungsorgan und die Nummer werden intern in unterschiedlichen Elementen gespeichert.