Kindergärten: Einrichtungen, die zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Erreichen der Schulpflicht durch dazu vorschriftsmäßig befähigtes Personal (Kindergartenpädagoginnen oder - pädagogen) bestimmt sind. Schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder, die im häuslichen Unterricht stehen, können den Kindergarten, den sie bisher besucht haben, weiter besuchen;