Landesrecht konsolidiert Burgenland: Burgenländisches Straßengesetz 2005 § 8, Fassung vom 18.08.2018

Burgenländisches Straßengesetz 2005 § 8

Kurztitel

Burgenländisches Straßengesetz 2005

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 79/2005 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 79/2013

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

8500 Straßen

Text

Paragraph 8,

Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn

  1. Absatz einsBei der Planung, beim Bau und der Erhaltung von Straßen ist vorzusorgen, dass Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn durch den zu erwartenden Verkehr soweit herabgesetzt werden, als dies durch einen im Hinblick auf den erzielbaren Zweck wirtschaftlich vertretbaren Aufwand erreicht werden kann, sofern nicht die Beeinträchtigung wegen der Art der Nutzung des der Straße benachbarten Geländes zumutbar ist. Subjektive Rechte werden hiedurch nicht begründet.
  2. Absatz 2Die Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn durch den zu erwartenden Verkehr auf Landesstraßen kann auch dadurch erfolgen, dass den Betroffenen Beiträge für die Durchführung von Baumaßnahmen an Wohngebäuden (zB Lärmschutzfenster) zur Verfügung gestellt werden.
  3. Absatz 3In Fällen, in denen mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durch Maßnahmen nach Absatz eins und 2 kein entsprechender Erfolg erzielt werden kann, können mit Zustimmung der Eigentümer Grundstücke oder Grundstücksteile vom zuständigen Straßenerhalter nach den Grundsätzen des Paragraph 28, dieses Gesetzes und des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes – EisbEG eingelöst werden, sofern durch den zu erwartenden Verkehr oder durch Verkehrsbauwerke die Benützung eines auf diesem Grundstück oder Grundstücksteil bestehenden Gebäudes unzumutbar beeinträchtigt wird.

Anmerkung

LGBl. Nr. 79/2005
zu Abs. 3: LGBl. Nr. 79/2013

Im RIS seit

23.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2014

Gesetzesnummer

20000352

Dokumentnummer

LBG40015772

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/2005/79/P8/LBG40015772