Bundesrecht konsolidiert: Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes § 4, Fassung vom 20.11.2018

Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 370/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 433/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

28.12.2016

Außerkrafttretensdatum

24.07.2020

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Paragraph 4,
  1. Absatz einsTreten Umstände ein, die eine Änderung der auf dem Dienstausweis aufgedruckten Daten erforderlich machen, sowie nach Ablauf der Gültigkeit des/der Signaturzertifikate/s ist der Dienstausweis durch das Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes einzuziehen und nach Maßgabe der Paragraphen 2 und 3 ein neuer Dienstausweis auszustellen.
  2. Absatz 2Im Falle des Abhandenkommens des Dienstausweises hat die/der Bedienstete umgehend die Sperre des Dienstausweises zu veranlassen und bei einer Sicherheitsdienststelle (Verlust-)Anzeige zu erstatten. Eine Bestätigung der Anzeige ist dem Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes unverzüglich vorzulegen.
  3. Absatz 4Scheidet eine öffentlich-rechtlich Bedienstete/ein öffentlich-rechtlich Bediensteter aus dem Dienststand oder eine Bedienstete/ein Bediensteter aus dem privatrechtlichen Dienstverhältnis aus, ist der Dienstausweis vom Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes einzuziehen.

Anmerkung

1. Abs. 3 wurde nicht vergeben.
2. Z 3 der Novelle BGBl. II Nr. 433/2016 lautet: „In § 4 Abs. 2 wird die Wendung „ein/e öffentlich-rechtlich Bedienstete/r aus dem Dienststand oder ein/e Bedienstete/r“ durch die Wendung „eine öffentlich-rechtlich Bedienstete/ein öffentlich-rechtlich Bediensteter aus dem Dienststand oder eine Bedienstete/ein Bediensteter“ ersetzt.“. Die zu ersetzende Wendung befindet sich in Abs. 4.

Schlagworte

Verlustanzeige

Im RIS seit

28.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020

Gesetzesnummer

20006045

Dokumentnummer

NOR40189162